• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung

Die einmalige Steuervergünstigung für den Gewinn aus einer Betriebsveräußerung kann auch verbraucht werden, wenn das Finanzamt den Vorteil eigenmächtig und ohne Antrag des Unternehmers gewährt hat.

Für den Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebs oder einer Beteiligung an einer Gesellschaft kann der bisherige Inhaber einmal im Leben auf Antrag einen deutlich reduzierten Steuersatz in Anspruch nehmen, sofern er mindestens 55 Jahre alt oder dauerhaft berufsunfähig ist. Weil die Steuervergünstigung nur einmal im Leben genutzt werden kann, will der Antrag wohl überlegt sein. Gewährt das Finanzamt die Steuervergünstigung von sich aus, also ohne Antrag, gilt die Steuervergünstigung für spätere Veräußerungsgewinne dennoch als verbraucht, wie das Finanzgericht Hamburg bestätigt hat. Das gilt sogar dann, wenn das Finanzamt bei der eigenmächtigen Gewährung einen Betrag begünstigt hat, der eigentlich gar kein Veräußerungsgewinn im Sinn der Vorschrift ist.

Die eigenmächtige Gewährung durch das Finanzamt mag zwar kurzfristig von Vorteil sein, aber langfristig kann dies zu einer bösen Überraschung führen, wenn später ein deutlich größerer Betrag als Veräußerungsgewinn erzielt wird, der dann nicht mehr ermäßigt besteuert wird. Eine Ausnahme lässt das Finanzgericht nur dann gelten, wenn die rechtswidrige Gewährung der Vergünstigung für den Steuerzahler angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und des Fehlens eines Hinweises im Bescheid, dass das Finanzamt die Vergünstigung ohne den erforderlichen Antrag gewährt hat, nicht erkennbar ist. Im Streitfall war dies jedoch nicht der Fall, sodass die Kläger nun mit einem deutlichen Steuernachteil leben müssen.