• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Verlängerte Zugangsvermutung für Steuerbescheide ab 2025

Wegen verlängerter Brieflaufzeiten gelten Steuerbescheide ab 2025 erst am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.

Nicht zuletzt auf Drängen der Deutschen Post AG hin hat das Wirtschaftsministerium eine Reform des Postrechts angestoßen. Um angesichts sinkender Briefmengen auch die Kosten senken zu können, wollte die Post eine Verlängerung der Laufzeitvorgaben für Briefe durchsetzen. Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz, das Bundestag und Bundesrat im Sommer beschlossen haben, ist diese Verlängerung umgesetzt worden.

Im Jahresdurchschnitt müssen nun 95 % der Briefe am dritten und 99 % am vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden. Wegen dieser verlängerten Laufzeitvorgabe ist auch die Zugangsvermutung für Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte um einen Tag auf vier Tage verlängert worden. Bisher gelten diese am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt, und ab dann läuft die Einspruchs- oder Klagefrist.

Die verlängerte Zugangsfiktion gilt für alle Verwaltungsakte, die nach dem 31. Dezember 2024 zur Post gegeben oder elektronisch übermittelt bzw. bereitgestellt werden. Wie bisher bleibt es dabei, dass keine Bekanntgabe von Verwaltungsakten an Samstagen erfolgt. Fällt also das Ende der Drei- bzw. künftig Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, gilt der Bescheid oder Verwaltungsakt erst am darauffolgenden Montag oder Werktag als bekanntgegeben. Im Regierungsentwurf war noch vorgesehen, dass die Frist für die Zugangsvermutung künftig auch an einem Samstag auslaufen kann, wogegen aber insbesondere die Steuerberater erhebliche Einwände geltend gemacht haben und beim Bundestag auf Gehör gestoßen sind.

Eine weitere wichtige Änderung durch das Postrechtmodernisierungsgesetz greift bei der Unzustellbarkeit einer Briefsendung. Der Brief ist in so einem Fall künftig nach Möglichkeit einem Ersatzempfänger auszuhändigen, soweit keine gegenteilige Weisung des Absenders oder des Empfängers vorliegt. Als "Ersatzempfänger" gilt dabei eine in den Räumen des Empfängers anwesende Person oder ein unmittelbarer Nachbar des Empfängers.

Ein nicht vollständig oder nicht korrekt adressierter Brief kann also künftig regelmäßig beim Nachbarn landen, wenn der Absender nicht den Zusatz "Nicht an einen Ersatzempfänger aushändigen" auf dem Brief angebracht hat und am Briefkasten des Empfängers ebenfalls keine Weisung angebracht ist, den Brief nicht einem Ersatzempfänger zu übergeben. Dass Briefe dadurch verlorengehen können oder der Nachbar den Brief aus Versehen öffnet, hat der Gesetzgeber mit dieser Änderung in Kauf genommen.