• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Freiwillige Vorauszahlung nicht als Handwerkerleistung berücksichtigungsfähig

Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gibt es nur, wenn dafür bereits eine Rechnung ausgestellt und die Leistung erbracht worden ist, weshalb Vorauszahlungen im Vorjahr vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt werden.

Nicht immer gehen Pläne zur Steueroptimierung so auf, wie sich der Steuerzahler das vorstellt: Wer für eine beauftragte Handwerkerleistung schon im Vorjahr einen Teil der veranschlagten Kosten als freiwillige Vorauszahlung überweist, kann diesen Teil nicht als steuerbegünstigte Handwerkerleistung geltend machen. Das Finanzgericht Düsseldorf wies eine entsprechende Klage schon deswegen ab, weil der Kläger für die Vorauszahlung keine Abschlagsrechnung vom Handwerker erhalten hatte, sondern die Zahlung von sich aus getätigt hatte. Eine Rechnung des Handwerkers ist aber Voraussetzung für den Steuerbonus.

Doch selbst wenn der Handwerker eine Abschlagsrechnung ausgestellt hätte, wäre die Klage möglicherweise gescheitert, denn der Steuerbonus wird nur für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gewährt, die aber bei einer Vorauszahlung eben noch nicht in Anspruch genommen worden sind. Entscheidend für den Abzug ist, dass die Leistung erbracht wurde und eine Rechnung vorliegt, die auf das Konto des Leistungserbringers bezahlt wird. Der Steuerbonus wird dann im Jahr der Zahlung gewährt (Abflussprinzip), auch wenn die Leistung schon im Jahr davor erbracht wurde. Mit der freiwilligen Vorauszahlung wollte der Kläger vermutlich das jährliche Limit für den Steuerbonus umgehen, das bei Arbeitskosten von 6.000 Euro liegt, auf die dann ein Steuernachlass von maximal 1.200 Euro gewährt wird.