• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen

Das Steuerfortentwicklungsgesetz wird um eine weitere Maßnahme aus der Wachstumsinitiative ergänzt, die zusätzliche Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen vorsieht.

In ihrem als "Wachstumsinitiative" bezeichneten Maßnahmenpaket hat die Bundesregierung auch eine Ausweitung der Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen vorgesehen. Durch Formulierungshilfen für Änderungsanträge, die die Bundesregierung nun beschlossen hat, sollen die Koalitionsfraktionen entsprechende Regelungen in den Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einfließen lassen. In diesem Gesetz sind bereits einige andere Maßnahmen aus der "Wachstumsinitiative" enthalten.

Für Elektro-Firmenwagen sind nun zwei Änderungen geplant, die beide für ab Juli 2024 angeschaffte Elektrofahrzeuge gelten. Erstens wird eine neue Sonderabschreibung für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge eingeführt. Im ersten Jahr können damit 40 % der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Der Abschreibungssatz reduziert sich im zweiten Jahr auf 24 %. Da in den ersten beiden Jahren eine so hohe Abschreibung erfolgt und Fahrzeuge über sechs Jahre abzuschreiben sind, liegen die Abschreibungssätze damit ab dem dritten Jahr unter dem Satz von 16,67 % bei einer linearen Abschreibung. Im dritten Jahr beträgt der Abschreibungssatz 14 % und sinkt im vierten bis sechsten Jahr auf 9, 7 und 6 %. Die Sonderabschreibung ist nach derzeitiger Planung befristet auf Anschaffungen bis Ende 2028.

Neben dieser Sonderabschreibung soll außerdem der maximale Bruttolistenpreis für eine vergünstigte Dienstwagenbesteuerung, der erst zum Jahresanfang auf 70.000 Euro angehoben wurde, nochmals um 25.000 Euro auf dann 95.000 Euro steigen. Sofern dieser Bruttolistenpreis unterschritten wird, kann die Privatnutzung des Elektro-Dienstwagens mit einem Viertel der sonst nach der 1 %-Regelung fälligen Sätze abgegolten werden.