• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Anspruch auf Akteneinsicht nach abgeschlossener Veranlagung

Nur in bestimmten Fällen ist eine Einsicht in die Steuerakte beim Finanzamt überhaupt möglich, und nach Abschluss der Veranlagung ist eine Einsichtnahme für außersteuerliche Zwecke generell ausgeschlossen.

Anders als in anderen Rechtsbereichen gibt es im Steuerrecht kein grundsätzliches Recht des Steuerzahlers auf Akteneinsicht in seine Steuerakte beim Finanzamt. Eine Akteneinsicht ist dadurch zwar nicht ausgeschlossen, steht aber immer im Ermessen des Finanzamts, welches gerichtlich überprüft werden kann. Eine Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist aber laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs ausgeschlossen, wenn der Steuerzahler damit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, beispielsweise die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs. Ein grundsätzliches Recht auf Akteneinsicht ergebe sich auch nicht aus dem in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Recht auf Gehör, weil sich die Charta nur auf Institutionen der EU bezieht, nicht aber auf die Finanzverwaltung der Mitgliedsstaaten. Der Bundesfinanzhof hat jedoch auch festgestellt, dass ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung von diesem Urteil unberührt bleibt.