• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Reform der Pflegeversicherung

Die Reform der Pflegeversicherung wirkt sich nicht nur auf die Beiträge, sondern vor allem auch auf die Leistungen aus.

Seit dem 1. Juli 2023 greift der erste Teil der Reform der Pflegeversicherung, durch den die Beitragssätze angepasst wurden. Während Kinderlose nun 0,6 % mehr zahlen müssen, richtet sich der Beitrag für Eltern auch nach der Zahl und dem Alter der Kinder. Vom zweiten bis zum fünften Kind erhalten Eltern einen Abschlag von 0,25 % auf den regulären Beitrag von 3,4 %.

Dieser zusätzliche Abschlag gilt allerdings nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Im Gegensatz zur Aufstellung im letzten Newsletter sind nach der Endfassung des Gesetzes aber für den zusätzlichen Abschlag nur die Kinder unter 25 Jahren berücksichtigungsfähig. Sobald nicht mehr mindestens 2 Kinder jünger als 25 Jahre sind, gilt also wieder der reguläre Beitrag für Eltern von 3,4 %. Die Beitragsstaffelung sieht damit so aus:

  • Kinderlose: Arbeitnehmeranteil 2,30 %, Gesamtbeitrag 4,00 %

  • Eltern mit max. 1 Kind unter 25: Arbeitnehmeranteil 1,70 %, Gesamtbeitrag 3,40 %

  • Eltern mit 2 Kindern unter 25: Arbeitnehmeranteil 1,45 %, Gesamtbeitrag 3,15 %

  • Eltern mit 3 Kindern unter 25: Arbeitnehmeranteil 1,20 %, Gesamtbeitrag 2,90 %

  • Eltern mit 4 Kindern unter 25: Arbeitnehmeranteil 0,95 %, Gesamtbeitrag 2,65 %

  • Eltern mit mind. 5 Kindern unter 25: Arbeitnehmeranteil 0,70 %, Gesamtbeitrag 2,40 %

Neben den Beiträgen werden aber auch die Leistungen der Pflegeversicherung signifikant geändert und teilweise deutlich verbessert, auch wenn die höheren Leistungen aus Sicht vieler Betroffener deutlich hinter dem zurück bleiben, was wünschenswert wäre. Außerdem greifen die Leistungsverbesserungen erst etwas später als die Beitragsanpassungen, nämlich zum 1. Januar 2024 mit weiteren Verbesserungen ab 2025. Hier ist der Überblick:

  • Pflegegeld & Sachleistungen: Um die häusliche Pflege zu stärken, werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um 5% erhöht.

  • Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen ab 2024 pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und für Kurzzeitpflege in einem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengeführt. Mit diesem sogenannten Entlastungsbudget können in der häuslichen Pflege dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und der Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden. Außerdem wird die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit vor erstmaliger Inanspruchnahme der Verhinderungspflege abgeschafft, sodass die Leistungen künftig unmittelbar ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden können. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an.

  • Vollstationäre Pflege: Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge erhöht, die die Pflegekasse an die in Pflegeheimen untergebrachten Pflegebedürftigen zahlt. Die Sätze steigen von 5 % auf 15 % bei bis zu 12 Monaten Verweildauer, von 25 % auf 30 % bei 13 bis 24 Monaten, von 45 % auf 50 % bei 25 bis 36 Monaten und von 70 % auf 75 % bei mehr als 36 Monaten.

  • Dynamisierte Leistungen: Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Für die langfristige Leistungsdynamisierung und deren Finanzierung will die Bundesregierung bis Ende Mai 2024 Vorschläge erarbeiten.

  • Feststellungsverfahren: Die komplexen und intransparenten Regelungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden neu strukturiert und systematisiert, sodass verfahrens- und leistungsrechtliche Inhalte voneinander getrennt und übersichtlicher aufbereitet sind. Außerdem wird die Möglichkeit zur telefonischen Begutachtung in bestimmten Situationen geschaffen, was Antragsteller und Medizinische Dienste entlasten soll.

  • Vorsorge & Rehabilitation: Der Zugang pflegender Angehöriger zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen wird erleichtert, indem die Möglichkeit zur Mitaufnahme des Pflegebedürftigen in die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung der Pflegeperson erweitert und weiterentwickelt wird.

  • Arbeitsbedingungen: Durch eine Reihe von zum Teil kleineren Maßnahmen sollen die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende verbessert werden.