• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Datenabfrage durch das Finanzamt hemmt die Zahlungsverjährung

Eine Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern durch das Finanzamt kann die Zahlungsverjährungsfrist für Forderungen des Finanzamts unterbrechen.

Das Finanzamt kann die Verjährung von Steuerforderungen auf verschiedene Arten hemmen. Dazu gehören auch Ermittlungen nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort des Steuerschuldners - immer vorausgesetzt, dass dem Finanzamt die Adresse des Schuldners tatsächlich unbekannt ist. Eine reine Pro-forma-Anfrage kann die Verjährung nicht unterbrechen, wie der Bundesfinanzhof schon vor längerem festgestellt hat. Der Bundesfinanzhof verlangt für die Unterbrechung der Verjährung außerdem eine nach außen wirkende Maßnahme. Innerdienstliche Maßnahmen des Finanzamts reichen also nicht aus.

Allerdings ist die verjährungsunterbrechende Wirkung einer Wohnsitzanfrage nicht davon abhängig, dass der Steuerschuldner von dieser Maßnahme erfährt. Maßgebend ist allein, dass das Finanzamt den Entschluss fasst, seinen Zahlungsanspruch durchzusetzen, und dies auch nach außen sichtbar wird. Eine solche Außenwirkung sieht der Bundesfinanzhof auch, wenn das Finanzamt durch eine Onlineanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf die Datenbank mit den Steueridentifikationsnummern und Meldedaten der Steuerzahler zugreift.

Dadurch wird laut eines neuen Urteils des Bundesfinanzhofs eine andere Behörde kontaktiert, weil das BZSt zwar ebenfalls eine Finanzbehörde ist, aber dem Bund untersteht, während die Finanzämter der jeweiligen Landesfinanzbehörde zugeordnet sind. Ob das Finanzamt, welches die Abfrage durchgeführt hat, örtlich zuständig ist, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Verjährungsunterbrechung.