• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Anerkennung einer Pensionszusage aufgrund Entgeltumwandlung

Bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage darf das Finanzamt keine strengen Anforderungen an die steuerliche Anerkennung stellen.

Die fehlende Erdienbarkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage rechtfertigt nicht automatisch den Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung, meint das Finanzgericht Düsseldorf. Im Streitfall ging es um eine GmbH, die ihrem Geschäftsführer und Alleingesellschafter kurz nach Gründung eine Pensionszusage erteilte. Der Geschäftsführer war damals bereits 60 Jahre alt, was das Finanzamt auf den Plan rief. Dieses ging davon aus, dass die Pensionszusage in der verbleibenden Zeit bis zum Ruhestand nicht mehr erdient werden könnte und störte sich zudem daran, dass die Zusage ohne Probezeit und unmittelbar nach der Gründung erteilt wurde.

Das Finanzgericht hat jedoch der Klage gegen diese Auffassung des Finanzamts stattgegeben und festgestellt, dass die steuerliche Anerkennung der Zusage nicht an einer fehlenden Erdienbarkeit scheitert, Der Bundesfinanzhof habe dazu bereits entschieden, dass dieses Kriterium bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Altersvorsorge nicht anzuwenden sei. In einem solchen Fall habe der Arbeitgeber nämlich die finanziellen Folgen der Zusage nicht zu tragen und sei dadurch auch nicht wirtschaftlich belastet. Aus demselben Grund sei auch weder die Erteilung der Zusage unmittelbar nach Gründung der Gesellschaft noch die fehlende Probezeit für deren steuerliche Anerkennung relevant, zumal der Geschäftsführer über ausreichende Berufserfahrung verfügt habe.