• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Zuordnung der im Januar 2021 gezahlten Steuervorauszahlungen

Die Zuordnung der im Januar 2021 gezahlten Steuervorauszahlungen hängt für Einnahmen-Überschuss-Rechner vom Tag der Übermittlung der Steuer(vor)anmeldungen ab.

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gelten regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die innerhalb von bis zu 10 Tagen vor oder nach dem Kalenderjahr abgeflossen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören, als in diesem Kalenderjahr angefallen. Während die Finanzgerichte bisher mehrheitlich allein auf den Zeitpunkt der Zahlung abstellen, verlangt die Finanzverwaltung nach wie vor, dass sowohl die Zahlung selbst als auch die Fälligkeit dieser Zahlung in den Zehn-Tages-Zeitraum fallen muss. Eine Ausnahme gilt bei der Zahlung per Lastschrift: Ist das Konto am Tag der Übermittlung der Steueranmeldung gedeckt, gilt die Zahlung als an diesem Tag geleistet.

Damit aber auch die Fälligkeit der im Januar gezahlten Steuervorauszahlungen noch in den Zehn-Tages-Zeitraum fällt, muss auch die Lohnsteueranmeldung oder Umsatzsteuervoranmeldung spätestens am 10. Januar ans Finanzamt übermittelt worden sein. Weil der 10. Januar 2021 ein Sonntag war und sich die Abgabefrist damit auf den 11. Januar 2021 verschoben hat, können daher nach derzeitigem Stand der Verwaltungsauffassung nur diejenigen Steuerzahler die im Januar gezahlten Steuervorauszahlungen noch dem Jahr 2020 zuordnen, deren zugehörige (Vor-)Anmeldung bis zum 10. Januar an den Fiskus übermittelt wurde. Eine davon abweichende Handhabung kann aufgrund der automatischen Verprobung beim Finanzamt zu entsprechenden Rückfragen zur Steuererklärung führen.