• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Neues Paket mit Bürokratieerleichterungen

Insgesamt 22 Maßnahmen sollen Unternehmen und Privatpersonen von unnötigen bürokratischen Vorgaben befreien oder zumindest deren praktische Anwendung erleichtern.

Die Bundesregierung hat im April ein umfangreiches Paket von Bürokratieerleichterungen beschlossen. Insgesamt 22 konkrete Maßnahmen sind darin enthalten, mit denen Unternehmen und Bürger von bürokratischen Hemmnissen entlastet werden sollen. Einige Punkte betreffen sehr spezifische Regelungen für bestimmte Branchen, aber es gibt auch Maßnahmen, von denen die meisten Betriebe und Steuerzahler profitieren werden. Hier ist ein Überblick dieser "Highlights", für die jetzt die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen erarbeitet werden:

  • Umsatzschwellen: Zum 1. Januar 2021 ist die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung auf 600.000 Euro angehoben und damit an die Buchführungspflichtgrenze angepasst worden. Allerdings gibt es immer noch Unterschiede bei den Berechnungsmethoden dieser Grenzwerte. Durch einen Verweis in der Abgabenordnung auf die Berechnung nach dem Umsatzsteuergesetz werden die Berechnungsmethoden nun angeglichen.

  • Verbindliche Auskünfte: Steuerzahler sollen künftig eine verbindliche Auskunft zu steuerlichen Sachverhalten innerhalb von drei Monaten erhalten können. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob die Zuständigkeit für verbindliche Auskünfte im Zusammenhang mit Organschaften bei der für den Organträger zuständigen Finanzbehörde zentralisiert werden sollte.

  • Zeitnahe Betriebsprüfungen: Durch die stärkere Nutzung kooperativer Betriebsprüfungen sollen Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden künftig zeitnah, zügiger und mit kleinstmöglichem Aufwand für alle Beteiligten erfolgen.

  • ESt4B-Mitteilungen: Obwohl Personengesellschaften schon seit 2011 Steuererklärungen ausschließlich elektronisch beim Finanzamt abgeben müssen, werden deren Einkünfte bisher vom für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt maschinell festgestellt und anschließend den für die Besteuerung der Gesellschafter zuständigen Finanzämtern mit sogenannten ESt4B-Mitteilungen in Papierform zugeschickt. Diese Finanzämter erfassen die anteiligen Einkünfte dann wieder von Hand in ihrem eigenen IT-System und setzen die Einkommensteuer fest. Dieser aufwändige und fehleranfällige Informationsaustausch betrifft bundesweit jährlich mehr als 5 Mio. Steuerfälle und soll daher nun auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden.

  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Die Regelung umsatzsteuerliche Organschaft ist immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung. Daher soll ein Verfahren eingeführt werden, mit dem eine Organschaft möglichst nur auf Antrag und durch eine entsprechende Bestätigung der Finanzverwaltung über das Vorliegen der rechtlichen Kriterien entstehen kann.

  • UStIdNr.-Abfrage: Bisher ist eine Abfrage inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UStIdNr.) mit qualifizierter Bestätigung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nur über ein Antragsformular beim BZSt möglich. Der Bund will eine erleichterte Abfragemöglichkeit gemeinsam mit den Ländern prüfen und noch im ersten Halbjahr 2021 darüber entscheiden.

  • Unternehmensregister: Ein Basisregister für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer soll zur Reduzierung von Statistikpflichten führen. Damit die entsprechenden Vorarbeiten beginnen können, soll das "Gesetz zur Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten" noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Nach einer Erprobungsphase soll die erste Ausbaustufe des Basisregisters ab 2024 betriebsreif sein.

  • Statusfeststellungsverfahren: Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige soll durch Digitalisierung schneller und einfacher werden und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ablaufen.

  • Einheitliche U1/U2-Sätze: Die Umlageverfahren U1 und U2 federn finanzielle Belastungen der Arbeitgeber aus der Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft ihrer Arbeitnehmer ab. Dabei werden die Beitragssätze bisher kassenindividuell abhängig davon festgelegt, welche Risiken die einzelnen Krankenkassen abzusichern haben. Der Umlagesatz für den Arbeitgeber richtet sich somit danach, bei welcher Krankenkasse sein Arbeitnehmer versichert ist. Dadurch führt das heutige Verfahren zu einer unterschiedlichen Kostenbelastung kleiner Arbeitgeber für gleichartige Leistungen. Es soll daher geprüft werden, inwiefern die gesetzlichen Rahmenbedingungen so weiterentwickelt werden können, dass die Beitrags- und Erstattungssätze vereinheitlicht werden. Außerdem wird gemeinsam mit den Kassen geprüft, inwieweit Verbesserungen notwendig sind, um qualitätsgesicherte Auskünfte der Krankenkassen zu Fragen der Sozialversicherung an die Arbeitgeber sicherzustellen.

  • Photovoltaik-Anlagen: Dem Ausbau der erneuerbaren Energien steht auch die Bürokratie im Weg. Die Regelungen für Bau und Betrieb kleiner Anlagen sollen daher so einfach wie möglich gefasst werden. Für kleine Photovoltaik-Anlagen entfällt künftig die Pflicht, eine Gewerbesteuererklärung abgeben zu müssen.

  • Vergabeverfahren: Unternehmen, die noch nicht lange am Markt sind, fällt es oft schwer, sich erfolgreich an Vergabeverfahren zu beteiligen. Möglicher Grund ist die Praxis mancher Vergabestellen, entgegen der rechtlichen Möglichkeiten und Vorgaben allein auf erfahrene Unternehmen mit einschlägigen Referenzprojekten zu setzen. Um die Beteiligung von jungen Unternehmen in Vergabeverfahren zu stärken, soll darauf hingewirkt werden, dass öffentliche Auftraggeber keine Anforderungen stellen, die nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind. Das gilt insbesondere für das Erfordernis mehrjähriger Erfahrung und zahlreicher Referenzprojekte.

  • Unternehmensübergaben: Um die Attraktivität von Unternehmensnachfolgen für Gründungsinteressierte zu steigern, soll der bestehende Regulierungsrahmen für Unternehmensübergaben bzw. -nachfolgen vereinfacht werden.