• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Private Stromkosten beim Aufladen eines Elektro-Firmenwagens

Unternehmer, die ihren Firmenwagen auch am privaten Stromanschluss aufladen, können den Betriebsausgabenabzug für die anteiligen Stromkosten auf drei Wegen ermitteln.

Wird ein Firmenwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb auch an einer privaten Steckdose aufgeladen, dann ist der betriebliche Nutzungsanteil des Stroms, bestehend aus den Verbrauchskosten und dem anteiligen Grundpreis, eine Betriebsausgabe. Das hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern in einer Verfügung klargestellt und mehrere Möglichkeiten zur Ermittlung des betrieblichen Stromkostenanteils aufgezählt.

Der betriebliche Nutzungsanteil am privaten Stromverbrauch kann demnach beispielsweise mit Hilfe eines separaten Stromzählers (stationär oder mobil) über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ermittelt werden. Als zweite Alternative für den Betriebsausgabenabzug nennt das Ministerium eine realitätsgerechte Schätzung des betrieblichen Nutzungsanteils am Strom.

Schließlich können Unternehmer auch auf die Pauschalierungsregelung aus dem Lohnsteuerbereich zurückgreifen. In diesem Fall sind für den betrieblichen Nutzungsanteil abhängig vom Fahrzeugtyp und Zeitpunkt folgende monatlichen Beträge anzusetzen:

  • Elektrofahrzeuge: Für reine Elektrofahrzeuge sind bis Ende 2020 20 Euro bei einer zusätzlichen Lademöglichkeit im Betrieb und 50 Euro ohne zusätzliche Lademöglichkeit anzusetzen. Ab 2021 erhöhen sich die Pauschalen auf 30 bzw. 70 Euro pro Monat.

  • Hybridfahrzeuge: Für Hybridfahrzeuge sind jeweils 50 % der Pauschale für reine Elektrofahrzeuge anzusetzen, also bis Ende 2020 10/25 Euro, und ab 2021 15/35 Euro im Monat.