• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Änderung des Fälligkeitstermins der Einfuhrumsatzsteuer

Die im Sommer beschlossene Verschiebung des Fälligkeitstermins für die Einfuhrumsatzsteuer soll erstmals für den Zeitraum Dezember 2020 gelten.

Mit dem Corona-Konjunkturpaket wurde im Sommer die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. Tag des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben. Diese Verschiebung des Fälligkeitstermins um rund sechs Wochen führt nicht nur zu einem Liquiditätseffekt für alle einführenden Unternehmen. Auch die große Zahl von Unternehmen, die eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen, können damit eine unmittelbare Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerguthaben vornehmen. Dadurch wird eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen an andere EU-Staaten erreicht, in denen schon länger eine unmittelbare Verrechnung möglich ist.

Ab wann genau die neue Fälligkeitsregelung gilt, wurde jedoch zunächst noch nicht geregelt, weil die Finanzverwaltung erst die notwendigen IT-Voraussetzungen schaffen musste. Das Bundesfinanzministerium hat nun bekannt gegeben, dass dies demnächst der Fall ist und die Regelung damit für den am 1. Dezember 2020 beginnenden Zeitraum umzusetzen ist. Konkret verschiebt sich somit der Fälligkeitstermin für Einfuhren im Dezember vom 16. Januar 2021 auf den 26. Februar 2021. Die Fälligkeitstermine für anschließende Zeiträume verschieben sich entsprechend.