• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Umsatzsteuersenkung: Datum der Lieferung oder Leistung

Die Entstehung der Umsatzsteuer hängt allein vom Datum der Lieferung oder Leistung ab.

Die Umsatzsteuer für eine Lieferung oder sonstige Leistung fällt in dem Moment an, in dem die Lieferung oder Leistung ausgeführt wird, auch wenn es für bestimmte Fälle (z.B. Strom, Gas, Wasser) Sonderregeln gibt. Keine Rolle für den Steuersatz spielen dagegen andere Zeitpunkte. Es kommt also weder auf das Datum der zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarung oder des Bestelleingangs an, noch auf den Zeitpunkt der Zahlung oder der Rechnungserteilung. Trotzdem ist das steuerlich relevante Datum für den Laien nicht immer einfach feststellbar. Generell gilt:

  • Lieferung: Eine Lieferung bezieht sich immer auf Gegenstände und gilt dann als ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht am jeweiligen Gegenstand erhalten hat. Wird der zu liefernde Gegenstand dem Kunden nicht direkt übergeben, gilt die Lieferung bereits mit dem Beginn der Beförderung oder Versendung als ausgeführt.

    Eine Ausnahme davon ist der Kauf auf Probe im Versandhandel, denn hier kommt der Kaufvertrag noch nicht mit der Zusendung der Ware zustande. Erst wenn die eingeräumte Probefrist abgelaufen ist oder der Kunde zahlt, ist der Vertrag und damit auch die Lieferung abgeschlossen. Ist die Ware jedoch gleich fest bestellt worden, dann wurde der Kaufvertrag bereits mit der Zusendung der Ware erfüllt. Daran ändert dann auch das gesetzliche Rückgaberecht für Verbraucher oder ein vom Verkäufer zusätzlich eingeräumtes Rückgaberecht nichts. Im Fall der Rückgabe wird die Lieferung nämlich nur rückgängig gemacht, aber nicht aufgehoben.

  • Leistung: Sonstige Leistungen sind grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer Vollendung ausgeführt. Für konkret abgrenzbare Dienstleistungen ist das Leistungsende maßgeblich. Bei Werklieferungen und -leistungen ist die Leistung dagegen erst mit der Abnahme durch den Erwerber abgeschlossen. Allerdings können Werkleistungen auch aufgeteilt und in Teilen abgenommen und abgerechnet werden, sofern es sich um eine wirtschaftlich abgrenzbare Teilleistung handelt. Außerdem muss im Vorfeld vereinbart worden sein, dass für die Teilleistungen entsprechende Teilentgelte zu zahlen sind.

    Bei Dauerleistungen, beispielsweise Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen, ist die Leistung mit dem Ende des jeweiligen Leistungszeitraums abgeschlossen. Für Miet- und Leasingverträge werden in der Regel monatliche Leistungszeiträume vereinbart, bei anderen Verträgen (Wartungsverträge, Abos etc.) dagegen meist längere Zeiträume.