• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kostenbeteiligung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung keine regelmäßigen Zahlungen voraus.

Mit der Reform des Reisekostenrechts wurden ab 2014 auch für die doppelte Haushaltsführung die gesetzlichen Regelungen etwas geändert. Seither setzt die steuerliche Anerkennung eines eigenen Hausstands am Hauptwohnsitz dort eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Mit dieser Änderung wollte der Fiskus ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs aushebeln und die steuerliche Anerkennung einer doppelten Hausführung in den Fällen einschränken, in denen ledige Arbeitnehmer eine unentgeltlich überlassene Wohnung oder ein Zimmer im Haus der Eltern bewohnen. Die Finanzverwaltung hat die neue Regelung so ausgelegt, dass die Kostenbeteiligung eine regelmäßige Beteiligung an den laufenden Wohnungs- und Verbrauchskosten voraussetzt.

Dem hat jetzt das Niedersächsische Finanzgericht widersprochen: Weder dem Wortlaut des Gesetzes noch der Gesetzesbegründung ließe sich eine derartige Einschränkung entnehmen. Daher seien auch andere Formen der Kostenbeteiligung anzuerkennen, beispielsweise eine Einmalzahlung an die Eltern am Jahresende wie im Streitfall. Entscheidend sei lediglich, dass die Kostenbeteiligung oberhalb einer Geringfügigkeitsgrenze von 10 % der Gesamtkosten liegt. Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt.