• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Ausnahme bei der Zugangsfiktion für Briefe mit Verwaltungsakten

Wird ein Steuerbescheid oder ein anderes amtliches Schreiben über einen privaten Postdienstleister versendet, kann das zu einer Verlängerung der Brieflaufzeiten und damit zu einer Ausnahme von der Zugangsfiktion nach drei Tagen führen.

Steuerbescheide und andere amtliche Schreiben (Verwaltungsakte) gelten laut der Abgabenordnung drei Tage nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, sie sind nachweislich nicht oder verspätet zugestellt worden. Die Berechnung von Einspruchs- und Klagefristen richtet sich daher fast immer nach dieser dreitägigen Zugangsfiktion. Die gesetzliche Regelung stützt sich darauf, dass die Deutsche Post AG Briefe im Regelfall am nächsten Werktag zustellt.

Doch der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Münster haben entschieden, dass die gesetzliche Regel nicht ohne Ausnahme gilt: Wenn die Behörde einen privaten Postdienstleister beauftragt hat, der seinerseits den Brief zur Zustellung an die Deutsche Post AG als Subunternehmer weiterreicht, muss die Behörde nachweisen können, dass aufgrund der betrieblichen Abläufe trotzdem von einer Zustellung innerhalb von drei Tagen auszugehen ist. Im Streitfall hatte das Gericht die Klagefrist um einen Tag verlängert, weil eine verlängerte Laufzeit durch Sortierprozesse nicht ausgeschlossen werden konnte.