• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds

Auch Gewinne aus Investmentfonds werden von der generellen Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne erfasst und über Kontrollmitteilungen an die Finanzverwaltung gemeldet.

Um die geplante generelle Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen nach der Abschaffung der Spekulationsfristen auch bei Investmentfonds zu realisieren, hat sich der Bundesfinanzminister ein Verfahren ausgedacht. Dieses sieht vor, dass Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren durch Investmentfonds generell beim Anleger steuerpflichtig werden. Sie unterliegen dem persönlichen Steuersatz des Anlegers. Sofern es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Aktien handelt, findet das Halbeinkünfteverfahren Anwendung; sie werden somit nur zu 50 % angesetzt.

Erzielen Anleger dagegen Gewinne aus der Veräußerung ihrer Anteilsscheine an Investmentfonds, sind vom Veräußerungsgewinn für den Anteilsschein auch die darin enthaltenen thesaurierten Erträge abzuziehen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Der verbleibende Gewinn ist aufzuteilen in Veräußerungsgewinne aus Aktien und sonstige Veräußerungsgewinne. Soweit der Gewinn aus dem Anteilsschein auf Aktien entfällt, findet das Halbeinkünfteverfahren Anwendung. Auf die Summe bestehend aus Veräußerungsgewinnen aus Aktien und anderen Veräußerungsgewinnen ist dann der proportionale Steuersatz von 15 % anzuwenden.

Um die Besteuerung sicherzustellen und damit sich die Anleger nicht bei der Steuererklärung "verrechnen", soll ein Kontrollmitteilungsverfahren eingeführt werden. Damit soll auch der aktuellen Entscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften Rechnung getragen werden. All dies steht bisher allerdings nur auf dem Papier, da das Steuervergünstigungsabbaugesetz erst noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss.