• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Keine Digitalsteuer auf Onlinewerbung

Die Finanzverwaltung rudert zurück und will bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer mehr auf Onlinewerbung über ausländische Anbieter einfordern.

Einige Finanzämter, insbesondere in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind im letzten Jahr dazu übergegangen, Onlinemarketing bei nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen nicht mehr als Werbedienstleistung zu werten. Stattdessen bewerteten die Finanzämter solche Onlinewerbung nun als "Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen". Für solche Nutzungsüberlassungen muss der Auftraggeber, also das deutsche Unternehmen, das die Onlinewerbung beauftragt hat, zusätzlich eine Quellensteuer von 15 % an den Fiskus abführen.

Der Sinn hinter dieser Neubewertung bleibt im Dunkeln, denn weder gibt es eine solide rechtliche Grundlage für diese plötzliche Neuinterpretation eines seit Jahren bestehenden Gesetzes, noch würde der deutsche Fiskus von den Steuermehreinnahmen profitieren. Die Quellensteuer müsste Deutschland nämlich an den Staat abführen, in dem das ausländische Unternehmen seinen Sitz hat. Die betroffenen Unternehmen stehen dagegen völlig überraschend vor erheblichen Nachforderungen für mehrere Jahre.

Im Februar hat der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland auf diesen Missstand hingewiesen, und Anfang März wandten sich schließlich die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesfinanzministerium. Der Protest war erfolgreich, denn schon zehn Tage später verkündete das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, dass eine Klärung auf Bund-Länder-Ebene erreicht wurde und endgültig feststehe, dass werbetreibende Unternehmen in Deutschland keinen Steuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen.

Das Bundesfinanzministerium hat dann Anfang April endgültig Rechtssicherheit geschaffen und in einem Schreiben die steuerliche Behandlung der Onlinewerbung geregelt; Vergütungen, die ausländische Internetdienstleister für die Platzierung oder Vermittlung von Werbung auf Internetseiten erhalten, unterliegen nicht dem Quellensteuerabzug. Sie werden weder für eine zeitlich begrenzte Rechteüberlassung noch für die Nutzung von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen oder ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten geleistet. Eine Verpflichtung zur Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Abzugsteuer besteht für den Auftraggeber der Onlinewerbung daher nicht.

Das gilt für Entgelte für Werbung in Online-Suchmaschinen, über Vermittlungsplattformen, für Social-Media-Werbung, Bannerwerbung und vergleichbare sonstige Onlinewerbung und unabhängig davon, nach welchem Modell die Werbung im jeweiligen Fall vergütet wird (Cost per Click, Cost per Order, Revenue Share etc.).