• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Formularversand und Einspruch über das ElsterOnline-Portal

Ein Einspruch oder eine Steuererklärung über die ELSTER-Website ist nur bei einem erfolgreichen Versand der erfassten Daten fristwahrend, auch wenn die Website dabei nicht immer eindeutig ist.

Wer auf der ELSTER-Website einen Einspruch verfasst, diesen aber nicht anschließend mit der "Senden”-Funktion an das Finanzamt verschickt, sondern stattdessen den Befehl "Speichern und Verlassen” verwendet, hat damit keinen wirksamen Einspruch eingelegt. Auch wenn der Steuerzahler dann irrtümlich davon ausgeht, erfolgreich einen rechtzeitigen Einspruch eingelegt zu haben, besteht nach Überzeugung des Finanzgerichts Köln in diesem Fall nach Ablauf der Einspruchsfrist kein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Das Urteil ist sehr ärgerlich für alle Steuerzahler, weil der Kläger sicher nicht der einzige ist, der dem Design der ELSTER-Website zum Opfer gefallen ist. Entgegen gängiger Prinzipien für das Design von Eingabeformularen, die einen Knopf für das Bestätigen oder Absenden der Eingabe am Ende des Formulars vorsehen, haben die ELSTER-Formulare zwar einen Knopf am Ende des Formulars. Dieser ("Speichern und Verlassen") dient jedoch nur dazu, die Daten für eine spätere Weiterbearbeitung zu speichern und zum Menü zurückzukehren. Wer die Steuererklärung oder den Einspruch tatsächlich versenden will, darf diesen Knopf nicht drücken, sondern muss zum Anfang der Seite zurückkehren, um dort einen anderen Reiter auszuwählen, auf dem sich die Funktion für den Versand der eingegebenen Daten befindet.