• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Crowdfunding aus steuerlicher Sicht

Bei der Finanzierung von Vorhaben durch Crowdfunding sind auch steuerliche Aspekte zu beachten.

Beim Crowdfunding tragen viele Personen mit unterschiedlichen Beträgen zur Finanzierung bestimmter Projekte, Produkte, Geschäftsideen oder Vorhaben bei. Wie immer, wenn Geld fließt, ist auch der Fiskus nicht weit. Das Bundesfinanzministerium hat dem Bundestag Rede und Antwort zur steuerlichen Behandlung kommerzieller Crowdfunding-Aktionen gestanden und in einer Verwaltungsanweisung Details zur Beurteilung als Spende geregelt.

Aus ertragsteuerlicher Sicht sind Einnahmen aus Crowdfunding, die im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit anfallen, grundsätzlich Betriebseinnahmen und gewinnerhöhend zu erfassen. Soweit es sich bei dem Crowdfunding jedoch um ein zurückzuzahlendes Darlehen handelt, wirkt sich der Vermögenszufluss natürlich nicht auf den Gewinn aus. Umgekehrt ist die Rückzahlung dann auch keine Betriebsausgabe.

Umsatzsteuerrechtlich spielen Einnahmen aus Crowdfunding ohne entsprechende Gegenleistung durch den empfangenden Unternehmer mangels Leistungsaustausch keine Rolle. Erbringt der Unternehmer dagegen eine Gegenleistung im umsatzsteuerlichen Sinne, liegt regelmäßig ein steuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, sofern keine Umsatzsteuerbefreiung eingreift.

Soweit es die Schenkungsteuer angeht, löst die Zahlung in den allermeisten Fällen keine Steuerpflicht aus, weil bei vielen Crowdfunding-Aktionen eine Gegenleistung durch den Initiator erfolgt (z.B. Lieferung des Produkts nach Fertigstellung), was wiederum eine Bereicherung durch den Empfänger ausschließt. Daneben dürfte nur sehr selten bei einer Crowdfunding-Aktion der Schenkungsteuerfreibetrag für Schenkungen zwischen Fremden überschritten werden. Ob und inwieweit die Voraussetzungen für eine Schenkung vorliegen, richtet sich letztlich nach der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Crowdfunding-Aktion.

Als Spende sind Zahlungen im Rahmen des klassischen Crowdfunding nicht abziehbar, denn eine Spende muss ohne die Erwartung eines besonderen Vorteils an einen begünstigten Zuwendungsempfänger gezahlt werden. Der Spendenabzug scheitert beim klassischen Crowdfunding daher regelmäßig deswegen, weil der Empfänger entweder nicht steuerbegünstigt ist oder weil der Zuwendende für seine Leistung eine Gegenleistung erhält. Auf das Verhältnis von Leistung oder Gegenleistung kommt es dabei nicht an.

Auch wenn die Crowdfunding-Aktion allein der Unterstützung gemeinnütziger Zwecke dient, kommt ein Spendenabzug nur in Frage, wenn entweder der Initiator selbst oder das Crowdfunding-Portal eine steuerlich anerkannte gemeinnützige Einrichtung ist, die Spendenbescheinigungen ausstellen darf. In so einem Fall muss der Empfänger aber das finanzierte Projekt im Rahmen seiner steuerbegünstigten Zwecke durchführen und eine zweifelsfreie Zuordnung der Spenden zum jeweiligen Spender möglich sein.