• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Bedingungslose Erstattung der Umsatzsteuer an Bauträger

Bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen darf das Finanzamt die Rückerstattung der Umsatzsteuer nicht von einer Verrechnungsmöglichkeit oder einer Zahlung der Umsatzsteuer an den Bauhandwerker abhängig machen.

Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs kommt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf Bauleistungen nur noch in Frage, wenn der Leistungsempfänger die Leistung selbst zur Erbringung von Bauleistungen verwendet. Das hat zu zahlreichen Erstattungsanträgen von Bauträgern geführt, die nach dieser Entscheidung nicht mehr Steuerschuldner sind. Das Finanzgericht München hat jetzt entschieden, dass das Finanzamt den Erstattungsanspruch nicht davon abhängig machen darf, ob der Bauträger dem Handwerker die Umsatzsteuer auf den ihm in Rechnung gestellten Nettobetrag bezahlt hat oder ob das Finanzamt mit dem Anspruch des Handwerkers auf Zahlung der Umsatzsteuer aufrechnen kann.

Dagegen hat das Finanzgericht Baden-Württemberg geurteilt, dass der Bauträger dem Finanzamt die Umsatzsteuer solange schuldet, bis er diese an den Handwerker gezahlt hat. Gegen beide Urteile ist die Revision zugelassen. Setzt sich die Auffassung der Münchener Richter durch, kann ein Bauträger jederzeit bedingungslos eine Erstattung der Umsatzsteuer verlangen, solange der Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist.