• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner

Der Steuervorteil für betrieblich veranlassten Zuwendungen an Geschäftspartner kann nicht immer durch eine Pauschalbesteuerung abgegolten werden.

Die Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner ist zwar freiwillig, gilt aber bei einer Entscheidung für die Pauschalierung für alle Sachzuwendungen innerhalb eines Jahres. Welche Hürden mit der praktischen Anwendung der Pauschalbesteuerung verbunden sind, zeigt ein Fall beim Sächsischen Finanzgericht. Dort wollte das Finanzamt nach einer Lohnsteueraußenprüfung den geldwerten Vorteil aus der Teilnahme aller zu einem Firmenjubiläum eingeladenen Geschäftspartner der Pauschalbesteuerung unterwerfen.

Das Finanzgericht hat dagegen festgestellt, dass nicht alle betrieblich veranlassten Zuwendungen pauschalierungsfähig sind, sondern nur solche, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht wurden. Daher fallen Zuwendungen, die etwa zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses erbracht werden, mangels einer zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon vereinbarten Leistung oder Gegenleistung nicht in den Anwendungsbereich der Pauschalbesteuerung. Selbst bei einer bestehenden Geschäftsverbindung sind nur die Zuwendungen pauschalierungsfähig, die zwar nicht geschuldet, aber durch den Leistungsaustausch veranlasst sind.