• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Besteuerung des Dienstwagens bei Fahruntüchtigkeit

Während einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit entsteht für den Dienstwagen kein geldwerter Vorteil, wenn mit dem Arbeitgeber ein entsprechendes Nutzungsverbot vereinbart ist.

Der Bundesfinanzhof hat vor einigen Jahren entschieden, dass für einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, selbst dann ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er mit dem Auto keine privaten Fahrten unternommen hat. Anders sieht es nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf dagegen aus, wenn die Nutzung aufgrund einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit zeitweise generell unmöglich ist.

Entscheidend war in diesem Fall allerdings nicht, dass die Fahruntüchtigkeit eine Nutzung verhindert hat, sondern die schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Dienstwagennutzung. Dort war nämlich die Nutzung für den Fall einer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol, Medikamente, Übermüdung oder Krankheit grundsätzlich verboten. Weil damit für die Zeit der Fahruntüchtigkeit auch kein privater Nutzungsanspruch bestand und eine vertragswidrige Nutzung durch Dritte (Familienangehörige etc.) ebenfalls ausgeschlossen werden konnte, gab das Gericht dem Kläger recht. Das Finanzamt hat die Entscheidung ebenfalls akzeptiert. Somit ist eine entsprechende Regelung für den Fall der Fahruntüchtigkeit im Arbeitsvertrag oder der Vereinbarung zur Dienstwagenüberlassung immer eine gute Idee.