• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Änderung der Amtshilferichtlinie und weitere Maßnahmen

Eines der umfangreichsten Steueränderungsgesetze des Jahres 2016 bringt zum Jahreswechsel viele Änderungen, die aber hauptsächliche multinationale Konzerne und andere grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen.

In der letzten Sitzung des Jahres 2016 hat der Bundesrat eines der umfangreichsten Steueränderungsgesetze des letzten Jahres verabschiedet. Einige der darin enthaltenen Änderungen betreffen viele Steuerzahler und sind in anderen Beiträgen ausführlicher erläutert. Kern des Gesetzes ist aber die Umsetzung der OECD-Empfehlungen von 2015 über Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen. Das Gesetz enthält daher in erster Linie Änderungen für grenzüberschreitende Sachverhalte, von denen die wichtigsten hier zusammengefasst sind.

  • Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie werden in deutsches Recht umgesetzt. Das betrifft insbesondere die Verpflichtung zum automatischen Informationsaustausch der EU-Staaten über grenzüberschreitende steuerliche Vorbescheide und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise.

  • Multinationale Konzerne müssen künftig eine dreistufige Dokumentation von Verrechnungspreisen führen und einreichen.

  • Eine Übertragung von Betriebsanteilen zum Buchwert setzt künftig voraus, dass die stillen Reserven beim Empfänger steuerverstrickt bleiben. Hier wird lediglich die bisherige Verwaltungsauffassung und Steuerpraxis im Gesetz verankert.

  • Ein Sonderbetriebsausgabenabzug ist nun ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen in einem anderen Staat steuermindernd berücksichtigt wurden.

  • Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs sind nur noch dann als Sonderausgabe abziehbar, wenn der Empfänger unbeschränkt steuerpflichtig ist.

  • Für Abfindungen wird eine Besteuerung durch den früheren Tätigkeitsstaat als Regelfall festgeschrieben.

  • Verschiedene Urteile des Bundesfinanzhofs zur Gewerbesteuer werden durch gesetzliche Regelungen ausgehebelt. Das betrifft unter anderem die Ermittlung des Gewerbeertrags von Organgesellschaften und die im Außensteuergesetz geregelte Hinzurechnung.

  • Die Zerlegung der Körperschaftsteuer kann ab 2019 zentral von einem Finanzamt durchgeführt werden und nicht mehr wie bisher vom jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt.