• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Gesetz gegen Manipulation an Registrierkassen

Der Fiskus will per Gesetz ab 2019 den Einsatz manipulationssicherer Kassen verbindlich vorschreiben.

Das Bundesministerium der Finanzen hat im März den Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zusammen mit einer Technischen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes veröffentlicht. Auch wenn der Name des Gesetzes obskur klingt, handelt es sich um nichts anderes als das von den Landesfinanzministern unterstützte Vorhaben, elektronische Kassen manipulationssicher zu machen, um die Unveränderbarkeit erfasster Geschäftsvorgänge zu gewährleisten.

Vor allem die Länder erhoffen sich davon deutliche Steuermehreinnahmen. Für ehrliche Unternehmer bedeutet das Gesetz aber in erster Linie zusätzlichen Aufwand und Kosten sowie das Risiko erheblicher Strafen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Das Gesetz wird voraussichtlich relativ schnell das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, weil sich Bund und Länder schon im Vorfeld über das Konzept einig waren. Allerdings sind die neuen Regelungen zum größten Teil erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus drei Komponenten:

  • Sicherheitseinrichtung: Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der erfassten Geschäftsvorfälle gewährleistet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung bestimmen und zertifizieren. Das Konzept ist technologieoffen, um den besonderen Verhältnissen verschiedener Branchen Rechnung tragen zu können sowie zu gewährleisten, dass bei technischen Innovationen Weiterentwicklungen erfolgen können. Für die Mehrzahl der derzeit eingesetzten Kassen wird eine Nachrüstung möglich sein. In einigen Fällen bleibt aber nur der Weg einer Neuanschaffung.

  • Kassen-Nachschau: Analog zu anderen steuerlichen Prüfverfahren soll eine Kassen-Nachschau eingeführt werden, die dem Finanzamt eine Möglichkeit gibt, bei Verdacht auf Manipulation oder Steuerhinterziehung auch unangekündigt die Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung zeitnah zu überprüfen.

  • Sanktionen: Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung festgestellt, können diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich ein steuerlicher Schaden entstanden ist.

Wichtig ist, dass das Gesetz keine Registrierkassenpflicht oder anderweitige Pflicht zum Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems vorschreibt, sondern nur Vorgaben für den Fall macht, dass ein solches System zum Einsatz kommt.