• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Wertminderung von VW-Autos nicht abzugsfähig

Eine mögliche Wertminderung eines VW-Fahrzeugs durch überhöhte Abgaswerte ist nicht steuerlich abzugsfähig.

Im vergangenen Herbst hat der Skandal um überhöhte Abgaswerte bei bestimmten VW-Dieselfahrzeugen für viel Wirbel gesorgt. Während die Aufarbeitung noch läuft, hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag zu den steuerlichen Folgen aus dem Fiasko Stellung genommen. Danach sind zu den Auswirkungen auf die Kfz-Steuer zwar noch keine abschließenden Aussagen möglich, die einzelnen Halter müssen aber unabhängig vom Ausgang der Prüfungen keine Sorge haben, sich einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben.

Soweit die höheren Abgaswerte zu einer Wertminderung des Fahrzeugs geführt haben sollten, kann diese nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden. In der Bilanz käme bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Teilwertabschreibung in Frage, wenn der Wert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt Da VW jedoch angekündigt hat, dass alle von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nachgebessert werden und der Mangel behoben wird, ist die Wertminderung allenfalls vorübergehender Natur.

Aus dem gleichen Grund kommt auch keine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) in Betracht. Eine AfaA setzt nämlich voraus, dass die wirtschaftliche Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts durch außergewöhnliche Umstände gesunken ist oder das Wirtschaftsgut eine Substanzeinbuße im Sinne einer technischen Abnutzung erleidet. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs führt ein erst nach der Anschaffung festgestellter Mangel jedoch nicht zu einer AfaA.