• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Steueränderungen für Privatleute und Familien

Neben zahlreichen Änderungen für Unternehmen enthält das Steueränderungsgesetz 2015 auch einige Änderungen, die Familien, Kapitalanleger und andere Privatleute betreffen.

Auch wenn das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Steueränderungsgesetz 2015 in erster Linie Änderungen für Unternehmen bringt, gibt es doch ein paar Änderungen, die nur Privatleute und Familien betreffen. Beispielsweise muss die Steueridentifikationsnummer nun an noch mehr Stellen angegeben werden. Hier sind die Änderungen für Privatleute, Familien und Kapitalanleger:

  • Unterhalt: Als Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Unterhaltszahlungen und Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs muss der Steuerzahler künftig die Steueridentifikationsnummer des Unterhaltsempfängers angeben. Weigert sich der Empfänger, die Identnummer mitzuteilen, darf die Nummer beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.

  • Kapitalerträge: Banken werden nun gesetzlich dazu verpflichtet, die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bei der Abgeltungsteuer anzuwenden. Damit wird einem Urteil des Bundesfinanzhofs entgegengewirkt, das zu einer uneinheitlichen Anwendung der Steuererhebung führen könnte. Hat ein Anleger eine andere Rechtsauffassung, muss er dies also künftig immer mit dem Finanzamt ausfechten. Außerdem können künftig nur noch unbeschränkt steuerpflichtige Anleger einen Freistellungsauftrag stellen. Eine frühere Änderung hatte hier zu einer nicht gewollten Ausweitung auf beschränkt Steuerpflichtige geführt.

  • Dividendenzahlungen: Das Einkommensteuergesetz wird an eine Änderung im Aktiengesetz angepasst, nach der der Dividendenanspruch frühestens am dritten Geschäftstag fällig wird, der auf den Tag des Hauptversammlungsbeschluss über die Gewinnverwendung folgt. So wird vermieden, dass die Kapitalertragsteuer schon vor dem Erhalt der Dividende fällig wird.

  • Erbschaftsteuer: Der Erbe oder Beschenkte muss ab Verkündung des Gesetzes bei der Meldung auch die Steueridentifikationsnummern der am Erwerb beteiligten Personen angeben. Für Vermögensverwahrer und -verwalter, Versicherungen sowie Gerichte, Behörden und Notare erfolgt eine entsprechende Anpassung noch zu einem späteren Zeitpunkt. Weiterhin werden bei einer Schenkung unter Lebenden künftig sowohl Schenker als auch Beschenkter durchgehend Verfahrensbeteiligte im Feststellungsverfahren sein, und zwar auch dann, wenn der Schenker die Schenkungsteuer übernimmt. Außerdem gibt es künftig für alle Beteiligten ein gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren, um unterschiedliche Bemessungsgrundlagen bei einzelnen Beteiligten zu verhindern.

  • Zuwendungen: Bei der Steuerbefreiung für Schenkungen an gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Organisationen erfolgt lediglich eine Klarstellung. Für Schenkungen an ausländische Organisationen wird dagegen der Nachweis über deren Qualifikation als steuerbegünstigter Zuwendungsempfänger grundsätzlich neu geregelt. Diese Änderungen gilt, da sie in der Regel vorteilhaft ist, in allen noch offenen Fällen.