• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Neuer Stand bei laufenden Gesetzesänderungen

Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.

Neben dem "Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" hat der Bundesrat im Mai mehrere andere Steueränderungsgesetze beraten und zum Teil Änderungswünsche geäußert. Damit diese Änderungswünsche in das endgültige Gesetz aufgenommen werden, muss allerdings noch der Bundestag zustimmen. Im Einzelnen hat der Bundesrat folgende Beschlüsse gefasst:

  • Elektroautos: Hessen möchte Elektrofahrzeuge steuerlich fördern. Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich vor. Niedersachsen dagegen hat eine Umweltprämie vorgeschlagen, die Privatleuten bei der Anschaffung eines Neuwagens gezahlt wird. Für reine Elektrofahrzeuge ist ein Kaufzuschuss in Höhe von 5.000 Euro vorgesehen. Verbrauchsarme Plug-In-Hybridfahrzeuge sollen mit einem Zuschuss von 2.500 Euro gefördert werden.

  • Pkw-Maut und Kfz-Steuer: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat grünes Licht für die Einführung der Pkw-Maut und die Absenkung der Kfz-Steuer für inländische Fahrzeughalter gegeben. Das letzte Wort ist trotzdem noch nicht gesprochen, denn die EU-Kommission hat bereits eine Klage angekündigt. Sollte diese Erfolg haben, müssen deutsche Autofahrer auf die Reduzierung der Kfz-Steuer verzichten und damit die Pkw-Maut in derselben Höhe bezahlen wie Besucher aus dem Ausland.

  • Bürokratieentlastung: Zum Bürokratieentlastungsgesetz schlägt der Bundesrat eine Ergänzung vor, die eine Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 150 Euro auf 300 Euro vorsieht. Daneben regt der Bundesrat noch eine Konkretisierung bei der Informationspflicht zum Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge an, die nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmalig zu Beginn der Geschäftsbeziehung stattfinden soll.

  • Grund- und Kinderfreibetrag: Grundsätzlich hat der Bundesrat der verfassungsrechtlich notwendigen Erhöhung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld zugestimmt. Er möchte aber, dass auch der Abzugsbetrag für Unterhaltsverpflichtungen auf den neuen, höheren Grundfreibetrag angehoben wird.

  • Alleinerziehende: In Anlehnung an den Beschluss der Koalitionsspitzenvertreter spricht sich der Bundesrat dafür aus, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf dann 1.908 Euro zu erhöhen. Außerdem soll der Entlastungsbetrag nach der Kinderzahl gestaffelt und für jedes weitere Kind um jeweils 240 Euro angehoben werden.

  • Bankenpleiten: Die Einlagensicherung für den Fall einer Bankinsolvenz wird gemäß EU-Vorgaben erweitert. Wie bisher bleiben Einlagen bis zu einer Grenze von 100.000 Euro garantiert. Allerdings sinkt die Auszahlungsfrist für eine Entschädigung von bisher 20 auf 7 Arbeitstage. Zudem sind zukünftig besonders schutzwürdige Einlagen bis zu 500.000 Euro abgesichert.

Auch das Bundesfinanzministerium ist nicht untätig geblieben, was Änderungen im Steuerrecht angeht. Schon im März wollte das Ministerium einen Entwurf für die Neuregelung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen vorlegen, hatte dieses Vorhaben dann aber wegen heftiger Kritik verschoben. Jetzt hat das Ministerium den Referentenentwurf für das Änderungsgesetz veröffentlicht. Gegenüber den bereits bekannt gewordenen Plänen haben sich vor allem zwei Änderungen ergeben:

  • Lohnsummenregelung: Eine generelle Ausnahme von der Lohnsummenregelung soll es nur noch bis maximal drei Arbeitnehmer geben. Bei bis zu zehn Arbeitnehmern gibt es immerhin Erleichterungen, indem eine reduzierte Lohnsumme gefordert wird. Allerdings werden die Arbeitnehmer mehrerer Betriebe zusammengerechnet, um Gestaltungen zu verhindern.

  • Bedürfnisprüfung: Bei Betriebsvermögen über 20 Mio. Euro kann der Erbe statt einer Bedürfnisprüfung, bei der das gesamte Vermögen offenzulegen ist, auch einen nach der Höhe des Betriebsvermögens gestaffelten Verschonungsabschlag beantragen.

Da es nach wie vor Kritik an den Plänen des Ministeriums gibt, ist nicht ausgeschlossen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch wesentliche Änderungen erfolgen. Ausführliche Informationen über die aktuellen Pläne zur Erbschaftsteuer lesen Sie in der nächsten Ausgabe des Rundschreibens.