• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Neuregelung der Erbschaftssteuer

Zur Neuregelung der Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer sind jetzt erste Details bekannt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer grundlegend überarbeitet werden. Einen offiziellen Gesetzesentwurf gibt es dazu zwar noch nicht; trotzdem sind bereits viele Details der vom Bundesfinanzministerium geplanten Änderungen durchgesickert.

Ursprünglich hatte das Finanzministerium angekündigt, die Wirtschaft bei der Umsetzung des Urteils so wenig wie möglich belasten zu wollen. Doch an dem, was bis jetzt bekannt geworden ist, gibt es bereits scharfe Kritik, weil viele die geplanten Änderungen als zu restriktiv empfinden. So wünscht sich beispielsweise die rot-grüne Landesregierung von Baden-Württemberg großzügigere Regelungen für Firmenerben.

In drei Punkten sind Änderungen bei der Erbschaftsteuer unumgänglich. Nach aktuellem Stand sehen die Pläne des Finanzministeriums dazu so aus:

  • Verwaltungsvermögen: Statt einer pauschalen Schwelle von 10 % oder 50 % für das Verwaltungsvermögen soll es künftig eine wirtschaftsgutbezogene Betrachtung geben. Begünstigt sind danach alle Wirtschaftsgüter, die zum Zeitpunkt des Erwerbs zu mehr als 50 % für die Erzielung von Einkünften genutzt werden. Schulden sollen dann anteilig dem begünstigten und dem nicht begünstigten Vermögen zugerechnet werden.

  • Lohnsummenregelung: Die Lohnsummenregelung greift bisher nur bei Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten. Das ist dem Verfassungsgericht zu großzügig. Das Ministerium will nun die Lohnsummenregelung komplett unabhängig von der Mitarbeiterzahl machen und stattdessen auf den Unternehmenswert abstellen. Bei einem Unternehmenswert unter 1 Mio. Euro soll die Lohnsummenregelung danach nicht gelten.

  • Großbetriebe: Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht eine besondere Bedürfnisprüfung für Großbetriebe verlangt. Diese soll über eine Freigrenze von 20 Mio. Euro realisiert werden. Wird diese Freigrenze innerhalb von 10 Jahren überschritten, muss der Erbe oder Beschenkte nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Erbschaftsteuer sofort aus betriebsfremden Mitteln zu bezahlen. Dazu muss er bis zu 50 % des verfügbaren freien Vermögens aufwenden.

Den Regierungsentwurf für das Gesetz will das Kabinett bald verabschieden. Dem Ministerium bleibt damit nur noch wenig Zeit, an seinem Entwurf zu feilen. Danach sind Bundestag und Bundesrat am Zug, den Gesetzentwurf zu überarbeiten.