• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Umsatzsteuer beim Kauf durch eine Bruchteilsgemeinschaft

Der Bundesfinanzhof hat sich mit verschiedenen umsatzsteuerlichen Fragen befasst, die entstehen können, wenn mehrere Unternehmer zusammen ein Gerät anschaffen.

Wenn ein Gerät teuer ist, aber nicht die ganze Zeit gebraucht wird, kann es sich lohnen, das Gerät gemeinsam mit anderen Unternehmen anzuschaffen. Auch wenn das Finanzamt es vielleicht gerne anders hätte, führt eine solche Bruchteilsgemeinschaft weder zu einer eigenen umsatzsteuerlich relevanten Rechtspersönlichkeit noch zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinschaft. Stattdessen sind die einzelnen Gemeinschafter direkt als Leistungsempfänger anzusehen und können die anteilige Vorsteuer geltend machen oder ihren Anteil am Gerät mit Umsatzsteuerausweis weiterverkaufen, ohne dass die Gemeinschaft als Ganzes zwischengeschaltet wäre. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jedenfalls solange, wie die Nutzung durch die Gemeinschafter ohne separate Abrechnung erfolgt, sondern durch den Anteil am Kaufpreis abgegolten ist, und die Gemeinschaft auch sonst keine anderen wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet, beispielsweise durch Vermietung an Dritte.