• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Abziehbarkeit von Kosten für die erste Berufsausbildung

Damit eine zweite Berufsausbildung unbeschränkt als Werbungskosten abziehbar ist, muss die erste Berufsausbildung jetzt bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.

Die Kosten für die erste Berufsausbildung sind nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar und damit nicht als vorweggenommene Werbungskosten in spätere Jahre übertragbar. Bisher gab es keine Vorgaben zum Umfang einer Erstausbildung. Daher konnten Berufseinsteiger bisher vor einer geplanten kostenintensiven Ausbildung zunächst eine kurze erste Ausbildung absolvieren, beispielsweise als Flugbegleiter oder Taxifahrer. Damit war die eigentliche Ausbildung keine Erstausbildung mehr und die Kosten waren als Werbungskosten abziehbar.

Ab 2015 schreibt das Gesetz aber vor, dass die Kosten für eine weitere Berufsausbildung nur dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn eine geregelte erste Ausbildung von mindestens 12 Monaten in Vollzeit (mindestens 20 Wochenstunden) abgeschlossen wurde. Die Voraussetzung gilt auch als erfüllt, wenn zumindest die Abschlussprüfung einer solchen Ausbildung erfolgreich abgelegt wird. Möglicherweise wird sich diese Änderung aber über kurz oder lang ohnehin erledigen, wenn die Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs an das Bundesverfassungsgericht Erfolg haben sollten. Der Bundesfinanzhof hält das Werbungskostenabzugsverbot nämlich für verfassungswidrig.