• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kindergeldanspruch für verheiratete Kinder

Auch für verheiratete Kinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld - unabhängig vom Einkommen des Ehepartners.

Noch vor kurzem hat sich die Finanzverwaltung auf den Standpunkt gestellt, dass der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind auch eine "typische Unterhaltssituation" der Eltern voraussetzt. Die sei nicht mehr gegeben, wenn das Kind verheiratet ist oder selbst ein Kind hat. In diesen Fällen liege die vorrangige Unterhaltspflicht nämlich beim Ehepartner oder beim anderen Elternteil des Enkelkindes. Ein Anspruch auf Kindergeld bestünde nach dieser Auffassung nur dann noch, wenn der vorrangig Unterhaltsverpflichtete kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen hat.

Der Bundesfinanzhof ist dieser Verwaltungsauffassung jetzt klar entgegengetreten und hat kategorisch festgestellt: Die Verheiratung eines Kindes kann dessen Berücksichtigung beim Kindergeld seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen. Es gebe schon seit mehreren Jahren nicht mehr die Notwendigkeit, dass für einen Kindergeldanspruch eine typische Unterhaltssituation vorliegt. Hauptgrund für diese Entscheidung ist für den Bundesfinanzhof aber die Abschaffung der Einkommensprüfung beim Kind.

Die Fortführung einer Einkünfte- und Bezügegrenze allein für verheiratete Kinder zum Zweck der Prüfung eines Mangelfalles würde dem mit der Abschaffung der Grenzbetragsregelung verfolgten Vereinfachungszweck widersprechen. Zudem hat der Bundesfinanzhof zu Recht verfassungsrechtliche Bedenken, wenn Eltern verheirateter Kinder gegenüber Eltern unverheirateter Kinder, die ihren Kindern aber aus anderen Gründen ebenfalls nicht zum Unterhalt verpflichtet sind, benachteiligt würden.