• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Vorausgefüllte Steuererklärung ab 2014

Im kommenden Jahr sollen Privatleute erstmals die von der Finanzverwaltung über sie gespeicherten Daten als vorausgefüllte Steuererklärung abrufen können.

Die Finanzverwaltung wird Anfang 2014 die Möglichkeit schaffen, zur Erleichterung der Erstellung der Einkommensteuererklärungen den Großteil der bei der Finanzverwaltung über die Steuerzahler gespeicherten Daten einsehen und abrufen zu können. Unter dem Stichwort "vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)" sollen die dem Finanzamt für das jeweilige Veranlagungsjahr vorliegenden Daten automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen werden. Dazu gehören insbesondere die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen sowie Name, Adresse und weitere persönliche Daten. Der Umfang der bereitgestellten Daten soll sukzessive erweitert werden.

Wenn der Steuerzahler die Angaben geprüft und ergänzt hat, kann er seine Einkommensteuererklärung dann an das Finanzamt senden. Um die eigenen Daten abrufen zu können, die die Finanzverwaltung gespeichert hat, muss sich der Steuerzahler im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Zugangsverfahrens kann der Datenabruf sowohl über Dienste der Steuerverwaltung (ElsterOnlinePortal oder ElsterFormular) als auch über die Dienste kommerzieller Softwareanbieter erfolgen.

Darüber hinaus kann der Steuerzahler auch den Steuerberater bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei Erstellung der Steuererklärung zu verwenden. Einzelheiten zur Freischaltung dritter Personen für den Abruf der VaSt werden noch auf der Elster-Website veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium hat schon jetzt Muster für eine Bevollmächtigung des Steuerberaters entworfen. Weitere Details über die VaSt werden erst in den kommenden Monaten feststehen. Beispielsweise ist noch nicht sicher, ob die VaSt wirklich schon für die Steuererklärung 2013 bereitstehen wird, oder ob vorerst nur ein Teil der Daten abrufbar sein wird.