• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Kapitalerträge unter nahe stehenden Personen

Für Kapitalerträge unter Geschwistern gibt es keine Abgeltungsteuer, selbst wenn sich die Geschwister nicht wirklich nahe stehen.

Die meisten Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Eine Ausnahme gibt es aber für Zinszahlungen zwischen einander nahe stehenden Personen. Hier gilt auch weiterhin der normale Steuertarif. Allerdings macht das Gesetz keine Angaben dazu, wer als nahe stehende Person zählt. Jedenfalls bei Zinszahlungen unter Geschwistern sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg diese Voraussetzung unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen grundsätzlich als erfüllt an.

Im Streitfall hatte sich ein Geschwisterpaar zerstritten, das gemeinsam mit dem Vater an mehreren Betrieben beteiligt war. Wegen des Streits verkaufte die Tochter ihre Gesellschaftsanteile an den Bruder, der das Auseinandersetzungsguthaben in drei jährlichen Raten zahlen musste. Für die Zinsen aus der Ratenzahlungsvereinbarung wollte sie die Abgeltungsteuer in Anspruch nehmen, was das Finanzamt aber mit der Begründung verweigerte, dass der Bruder eine nahe stehende Person sei. Da half auch der Hinweis nichts, dass man sich entfremdet habe und seit dem Tag der Anteilsübertragung außer über die Anwälte keinen Kontakt mehr miteinander hatte.

Auch wenn das Finanzgericht in der typisierenden Einordnung eines Geschwisterpaars als sich nahe stehende Personen kein Problem sieht, hat es die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Es sei nämlich noch nicht entschieden, wie der Begriff der "nahe stehenden Person" genau auszulegen ist. Dort ist bereits ein anderes Verfahren zur gleichen Frage anhängig.