• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Änderungen für Kapitalanleger

Neben einer Verschiebung des automatischen Kirchensteuereinbehalts bei der Abgeltungsteuer gibt es für Kapitalanleger nur kleinere Änderungen im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz.

Von den Änderungen durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist der Großteil der Kapitalanleger nur am Rande betroffen. Für die Abgeltung- und Kapitalertragsteuer gibt es folgende Änderungen:

  • Abgeltungsteuer: Um automatisch auch die auf die Abgeltungsteuer fällige Kirchensteuer einbehalten zu können, müssen Banken und Lebensversicherungen jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Kirchensteuermerkmale ihrer Kunden abfragen. Sparer können die Weitergabe der Daten beim BZSt sperren lassen, müssen dann aber selbst eine Steuererklärung abgeben. Grundsätzlich ist diese Regelung bereits Gesetz, wird jetzt aber noch etwas erweitert. Außerdem wird der Start der Datenübermittlung um ein Jahr auf 2015 verschoben.

  • Kapitalertragsteuer: Bei der Kapitalertragsteuer gibt es verschiedene kleinere Änderungen. Beispielsweise werden ab 2013 auch Erträge aus Genussrechten und Erträge aus Beteiligungen, die Kapitalgesellschaften ihren Arbeitnehmern gewährt haben, vom Steuerabzug ausgenommen.

  • Gesamthandsgemeinschaft: Für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2012 zufließen, kann eine Gesamthandsgemeinschaft künftig die Erstattung der Kapitalertragsteuer bei den Feststellungsfinanzämtern beantragen.

  • Erweitert beschränkte Steuerpflicht: Beim Wohnsitzwechsel ins niedrigbesteuernde Ausland greift die erweitert beschränkte Steuerpflicht. In diesem Fall war bisher die Anwendung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ausgeschlossen und es galt stattdessen der persönliche Steuersatz. Nun ist die Abgeltungsteuer auch bei einer erweitert beschränkten Steuerpflicht anwendbar, und zwar auf Antrag auch rückwirkend bis ins Jahr 2009.