• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf über eBay

Erneut befasst sich das Finanzgericht Baden-Württemberg mit der Frage, wann eBay-Verkäufe umsatzsteuerpflichtig sind.

Vor ein paar Monaten hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass zahlreiche Verkäufe eines Verkäufers über die Internetauktionsplattform eBay eine Umsatzsteuerpflicht auslösen können. Allerdings hat der Bundesfinanzhof keine eindeutigen Kriterien definiert, wann die Verkäufe steuerpflichtig sind und wann nicht. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte seinerzeit als Vorinstanz entschieden und muss sich jetzt in einem anderen Fall wieder mit dem gleichen Thema befassen.

Anders als im ersten Fall geht das Finanzgericht diesmal nicht von einer Umsatzsteuerpflicht aus, weil der Verkäufer über 13 Monate hinweg insgesamt "lediglich" 142 Pelzmäntel verkauft hat. Für eine Umsatzsteuerpflicht bedarf es nämlich einer nachhaltigen Tätigkeit, meint das Gericht, und die sah es im Streitfall nicht. Die Tätigkeit sei hier nicht von Beginn an auf unbestimmte Zeit angelegt gewesen, sondern zum Zeitpunkt, in dem das Finanzamt mit seinen Ermittlungen begonnen hat, bereits abgeschlossen gewesen.

Für die Frage, ob die Verkaufstätigkeit nachhaltig ist, liefert das Gericht weiterhin keine konkreten Kriterien, die eine eindeutige Entscheidung erlauben würden. Stattdessen stellt es fest, dass die Tätigkeit anhand einer Reihe verschiedener, nicht abschließend festgelegter Kriterien zu würdigen sei, die je nach Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können.

In der Praxis bleibt es für einen fleißigen eBay-Verkäufer also weiter schwierig, späteren Ärger mit dem Finanzamt sicher auszuschließen. Aber das Urteil liefert immerhin Munition für den Fall, dass das Finanzamt tatsächlich einmal vor der Tür steht und nachträglich Umsatzsteuer kassieren will. Wer mit seinen Umsätzen nicht über die Kleinunternehmergrenze kommt, muss sich über die Umsatzsteuer ohnehin nicht so viele Gedanken machen.