• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



E-Bilanz kommt wie geplant

Beim Projekt "E-Bilanz" ist keine weitere Verschiebung geplant - spätestens ab 2013 sind alle Unternehmen betroffen.

Eigentlich sollte das Zeitalter der E-Bilanz schon 2011 beginnen, aber Proteste aus der Wirtschaft und ungeklärte Fragen hatten das Bundesfinanzministerium zu einer Verschiebung um ein Jahr veranlasst. Die Zeit wollte das Ministerium für eine Testphase nutzen, in der einige Unternehmen bereits freiwillig ihre Bilanz elektronisch übermitteln können, um Schwachstellen im System auszumerzen. Angesichts des durchschlagenden Erfolgs anderer IT-Großprojekte der Finanzverwaltung war das sicher eine weise Entscheidung.

Jetzt ist diese Testphase abgeschlossen, und wer darauf gehofft hat, dass technische oder administrative Probleme das Ministerium zu einer erneuten Verschiebung bewegen würden, muss sich auf eine Enttäuschung gefasst machen. Voller Stolz ließ das Bundesfinanzministerium nämlich Ende Mai verkünden: "Die E-Bilanz kommt wie geplant - alle Erleichterungen gelten auf Dauer".

Diese Aussage ist ein Weckruf für alle Unternehmen, die sich bisher über die Einführung der E-Bilanz noch keine Gedanken gemacht haben, denn die E-Bilanz bedeutet nicht nur eine schlichte Änderung des Kommunikationswegs. Die Bilanzdaten müssen nämlich in einem von der Finanzverwaltung vorgegebenen strukturierten Format eingereicht werden. Das verlangt zum Teil durchaus Anpassungen im Rechnungswesen, um die teilweise sehr detaillierten Pflichtangaben ohne große Nacharbeit liefern zu können.

In seiner Pressemitteilung behauptet das Bundesfinanzministerium zwar, jeder müsse nur die Felder ausfüllen, die ihn tatsächlich betreffen. Außerdem sei über Auffangpositionen die Grundlage dafür geschaffen worden, dass das Rechnungswesen der Unternehmen bleiben kann wie es ist. Die beiden Feldarten erklärt das Ministerium so:

  • Mussfelder: Lässt sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen, weil sich beispielsweise die benötigte Information aus der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht ableiten lässt, ist zur erfolgreichen Übermittlung die entsprechende Position als "leer" (technisch mit NIL für "Not in List") zu übermitteln.

  • Auffangpositionen: Von besonderer Bedeutung für die E-Bilanz sind die Auffangpositionen, die dann genutzt werden können, wenn für einen bestimmten Sachverhalt eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchführung abgeleitet werden kann. Es wird dauerhaft Auffangpositionen geben, denn sie werden benötigt, um der gegebenen Rechtssituation gerecht zu werden. Eine Streichung dieser Positionen zu einem bestimmten Stichtag war und ist nicht beabsichtigt.

Für dieses Versprechen gibt es allerdings keine gesetzliche Garantie, und die Finanzverwaltung verspricht sich von der elektronischen Übermittlung der Daten eine wesentlich bessere Vergleichbarkeit und automatisierte Prüfbarkeit der Jahresabschlüsse. Die automatische Prüfung funktioniert aber umso besser, je mehr Daten dem Finanzamt vorliegen. Vor diesem Hintergrund ist das Versprechen also mit Vorsicht zu genießen.

Selbst wenn keine Anpassung im Rechnungswesen notwendig ist, bleibt immer noch die technische Seite der Umstellung auf die E-Bilanz. Das laufende Jahr bietet die Gelegenheit für einen Testlauf auf mögliche Probleme und notwendige Anpassungen, denn noch ist die E-Bilanz nicht verpflichtend. Zwar schreibt das Gesetz vor, dass die Bilanz grundsätzlich für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln ist. Das Bundesfinanzministerium hat allerdings für das erste Jahr eine Nichtbeanstandungsregelung herausgegeben, sodass die Bilanz noch einmal in Papierform abgegeben werden kann. Spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2013 sind die Bilanzen dann aber verpflichtend elektronisch zu übermitteln.