• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Ergänztes Steuerabkommen mit der Schweiz

In einem Ergänzungsprotokoll haben Deutschland und die Schweiz eine ganze Reihe von Änderungen am bereits ausgehandelten Steuerabkommen vereinbart.

Deutschland hat mit der Schweiz noch einmal über das im letzten Jahr vereinbarte Steuerabkommen nachverhandelt. Jetzt haben beide Länder ein Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen unterzeichnet, das ganz im Sinne der Bundesrepublik ist, bei den betroffenen Steuerzahlern allerdings eher wenig Gegenliebe erfahren dürfte.

Die Änderungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit für eine Zustimmung des Bundesrats zum Steuerabkommen, weil die SPD-geführten Länder eine Verschärfung des Abkommens verlangten und eine Zustimmung bisher kategorisch verweigert haben. Die Bundesregierung hat bereits einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Steuerabkommens mit der Schweiz beschlossen. Folgende Punkte werden im Steuerabkommen nun ergänzt:

  • Erbschaften: Nach dem Inkrafttreten des Abkommens werden anfallende Erbschaften erfasst. Im Erbschaftsfall müssen die Erben entweder der Erhebung einer Steuer von 50 % oder der Offenlegung zustimmen.

  • Höhere Pauschalsteuer: Bei der pauschalen Besteuerung für die Vergangenheit wurde die Bandbreite der Steuerbelastung erhöht. Statt wie bisher vorgesehen zwischen 19 % und 34 % liegt der Steuersatz mindestens bei 21 % und höchstens bei 41 %.

  • Auskunftsersuchen: Die Anzahl möglicher Auskunftsersuchen nach Inkrafttreten des Abkommens wurde von maximal 999 auf maximal 1300 Gesuche innerhalb von zwei Jahren erhöht. Diese Möglichkeit erweitert und ergänzt den Auskunftsaustausch nach dem OECD-Mindeststandard.

  • Vermögensverlagerung: Bereits mit Inkrafttreten des Abkommens zum 1. Januar 2013 ist keine Verlagerung von Vermögen deutscher Steuerbürger aus der Schweiz in Drittstaaten mehr ohne Meldung möglich. Der relevante Stichtag wurde hier vom 31. Mai 2013 auf den 1. Januar 2013 vorgezogen.

  • Gestaltungsmodelle: Einzelne Gestaltungsmodelle, die unter die Missbrauchsbestimmung fallen, werden jetzt beschrieben.

  • Zinsbesteuerungsabkommen: Es wurde klargestellt, dass Zinszahlungen, die von dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Europäischen Union erfasst sind oder in Zukunft erfasst werden, vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgenommen sind. Damit konnten die Bedenken der EU-Kommission bezüglich der Vereinbarkeit mit EU-Recht wie schon beim Steuerabkommen der Schweiz mit Großbritannien ausgeräumt werden.

  • Verteilungsschlüssel: Die Regelungen zur Verteilung des Aufkommens in Deutschland werden aus dem Steuerabkommen herausgenommen. Im Rahmen eines deutschen Gesetzgebungsverfahrens kann daher hinsichtlich der pauschalen Nachbesteuerung ein höherer Anteil den Ländern und Kommunen zugewiesen werden, als sich aus dem Verteilungsschlüssel bei Kapitalertragsteuern ergeben würde.

  • Vollzug: Die Überwachung des Abkommensvollzugs durch die zuständige Schweizer Behörde und durch ein unabhängiges Revisionsunternehmen sowie die Aufnahme von Ländervertretern in den so genannten gemeinsamen Ausschuss wurden jetzt ausdrücklich festgeschrieben.