• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Automatische Datenlieferung an das Finanzamt

Eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt.

Im Lauf der letzten Jahre haben Gesetzesänderungen immer mehr Behörden und andere Institutionen verpflichtet, jedes Jahr Daten über gezahlte Leistungen und andere steuerrelevante Daten an die Finanzbehörden zu melden. Die Meldepflichten sind mittlerweile so zahlreich, dass man leicht den Überblick verlieren kann. Welche öffentlichen Institutionen inzwischen regelmäßig elektronisch Daten an die Finanzbehörden melden, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage aus dem Bundestag hervor.

  • Krankenkassen: Mit dem elektronischen Bescheinigungsverfahren übermitteln zum Beispiel die gesetzlichen Krankenversicherungen unter anderem die Höhe der Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung, wenn eine entsprechende Einwilligung des Steuerzahlers vorliegt. Diese Daten wurden dem Finanzamt erstmals für das Jahr 2010 übermittelt.

  • Riester-Rente: Im Rahmen des Riester-Verfahrens müssen die zuständigen Stellen (z. B. Besoldungsstellen) die Daten zur Überprüfung der Gewährung der steuerlichen Förderung sowie zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags an die Finanzverwaltung übermitteln. Die Übermittlung erfolgt seit 2002, allerdings auch hier nur, wenn eine entsprechende Einwilligung des Steuerzahlers vorliegt.

  • Renten: Mit dem Rentenbezugsmitteilungsverfahren übermitteln die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und andere Träger von Alterssicherungssystemen unter anderem den Betrag der Leibrenten und anderer Leistungen, der an jeden Steuerzahler ausgezahlt wurde. Auch wenn die Übermittlung erst mit etwas Verzögerung ins Laufen kam, wurden die Daten hier rückwirkend ab dem Jahr 2005 übermittelt, also seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes.

  • Lohnersatzleistungen: Die Träger von Sozialleistungen, wie die Bundesagentur für Arbeit, die Krankenkassen, die Elterngeldstellen und die Berufsgenossenschaften übermitteln Daten über Höhe und Dauer der gewährten Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dazu gehören insbesondere das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Verletztengeld und das Elterngeld. Diese Daten wurden erstmals am 28. Februar 2012 für die in 2011 bezogenen Lohnersatzleistungen übermittelt. Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen eines Pilotprojekts Daten über die von ihr in 2009 und 2010 ausgezahlten Leistungen allerdings schon zum 28. Februar 2011 übermittelt.

Diese Liste ist natürlich nicht vollständig, weil sie nur öffentliche Institutionen umfasst. Natürlich bekommt die Finanzverwaltung auch noch andere Daten von anderen Stellen geliefert. Dazu gehören zum Beispiel die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder die Daten über einen bei der Bank beauftragten Freistellungsauftrag. Außerdem ist absehbar, dass die Liste bald noch länger wird. So sollen die Banken ab 2013 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anhand der Steueridentnummer des Kapitalanlegers dessen Kirchensteuerpflicht abfragen können und dann die Kirchensteuer automatisch einbehalten.