• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Nichtanwendungsgesetz für den Abzug von Ausbildungskosten

Das erfreuliche Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Abziehbarkeit von Ausbildungskosten soll nun per Gesetzesänderung wieder ausgehebelt werden.

Die überraschende Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Kosten für die erste Berufsausbildung in der Regel steuerlich abzugsfähig sind, soll jetzt durch ein Nichtanwendungsgesetz wieder ausgehebelt werden (s. auch Beitrag "Inoffizielles Jahressteuergesetz"). Zustimmung für diese Änderung kommt aus allen politischen Lagern, Steuerrechtler sehen die Änderung dagegen sehr kritisch. Der Sprecher des Bundesfinanzhofs äußert sich gegenüber der Financial Times entsprechend: "Entweder werden wir das Gesetz selber in Karlsruhe vorlegen, oder ein Betroffener wird Verfassungsbeschwerde einlegen."

Berufsanfänger können also beim Finanzamt trotzdem per Steuererklärung die Feststellung eines Verlustvortrags beantragen. Der Antrag wird dann zwar abgewiesen, aber sobald beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig ist, ruht ein Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid zwangsläufig. Wer jetzt noch keine Steuererklärung abgibt, verspielt wegen der Festsetzungsverjährung möglicherweise die Chance, von einer positiven Gerichtsentscheidung zu profitieren. Ob sich der Aufwand angesichts des Risikos einer negativen Entscheidung lohnt, muss aber jeder selbst entscheiden.