• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Immobilienvermögen steuerfrei übertragen

Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden.

Werden Immobilien des Privatvermögens verschenkt, entsteht bei der Schenkungsteuer in der Regel immer eine positive Bemessungsgrundlage, da der Verkehrswert höher als die Schulden ist. Befindet sich dagegen eine Immobilie in Betriebsvermögen, verhält es sich anders. Beim Verschenken von Betriebsvermögen können nämlich die Schulden in voller Höhe vom Steuerwert der Immobilie abgezogen werden. Es kann also von erheblichem steuerlichen Vorteil sein, eine wertvolle Immobilie, die verschenkt werden soll, vor der Schenkung - wenn auch nur vorübergehend - in ein Betriebsvermögen einzubringen.

Bei Immobilien, die sich im Betriebsvermögen befinden, beträgt die Bemessungsgrundlage bei der Schenkungsteuer in der Regel 0 DM, wenn die Immobilien mit 50 % Schulden belastet sind. Auf diese Weise können also Schulden steuerlich voll abgesetzt werden und zudem Vermögenswerte in unbegrenzter Höhe übertragen werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.

Im Erbfall ist eine solche Strategie nicht notwendig. Hier können die Schulden immer in voller Höhe vom Steuerwert der Immobilien abgezogen werden. Lediglich bei einer Schenkung gelten die eher ungünstigen Sonderregelungen für die gemischte Schenkung.