• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Aufteilung der Kosten für ein Arbeitszimmer

Das Finanzgericht Baden-Württemberg will die Aufteilung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei einer privaten Mitbenutzung nicht zulassen.

Vor einigen Monaten hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs die Aufteilung teilweise beruflich und teilweise privat veranlasster Kosten entgegen der langjährigen Rechtsprechung zugelassen. Dabei ging es zwar um die Aufteilung von Reisekosten, der Bundesfinanzhof hat jedoch auch recht klar angedeutet, dass die Aufteilungsgrundsätze sinngemäß ebenso für andere gemischt veranlasste Aufwendungen gelten. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jedoch nicht überzeugen können, die Aufteilung der Kosten für ein teils beruflich und teils privat genutztes häusliches Arbeitszimmer zuzulassen.

Sobald die private Mitbenutzung eines Arbeitszimmers nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist, scheidet ein anteiliger Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten generell aus, meint das Finanzgericht. Wann eine private Mitbenutzung vorliegt, hat das Finanzgericht anhand der Bausituation im Streitfall auch gleich festgestellt: Ist keine Trennung des Arbeitszimmers von privaten Räumen vorhanden, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die private Mitbenutzung nur von untergeordneter Bedeutung ist. Auch wenn das Arbeitszimmer den einzigen Zugang zu einer neu errichteten Terrasse und dem Garten bietet, sprechen die Umstände dafür, dass das Arbeitszimmer nicht nur für berufliche Zwecke genutzt wird.