• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Stammeinlagen bei Kapitalgesellschaften

Vom Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof kommen einige interessante Urteile zur Stammeinlage von GmbHs und UGs.

Probleme mit der Stammeinlage einer Kapitalgesellschaft tauchen typischerweise zweimal auf - am Anfang und am Ende des Lebens der Gesellschaft. Zu Beginn stellt sich die Frage nach der Form und Höhe der Stammeinlage, und wenn am Ende der Insolvenzverwalter steht, interessiert er sich dafür, ob die Stammeinlage auch in voller Höhe erbracht wurde.

Letzteres interessiert außerdem auch das Finanzamt, wenn es um den Nachweis der aus der Zahlung resultierenden Anschaffungskosten geht. Dazu hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass es etwas weltfremd ist, wenn das Finanzamt 20 Jahre nach Eintragung der GmbH immer noch zwingend auf einem Zahlungsbeleg zum Nachweis der Einzahlung besteht. Stattdessen sind alle Indizien im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen. Allerdings ist das Urteil kein Grund, bei einer Neugründung den Zahlungsbeleg nicht penibel und unbefristet aufzuheben, denn im Fall einer Insolvenz lässt sich mit einem soliden Nachweis viel Ärger vermeiden.

Der Bundesgerichtshof hat sich dagegen mit der Neugründung von Kapitalgesellschaften befasst - genau genommen mit dem Sacheinlageverbot bei den Mini-GmbHs, den sogenannten Unternehmergesellschaften (UGs). Im ersten Urteil hat der BGH entschieden, dass das Sacheinlageverbot für eine Unternehmergesellschaft nicht gilt, wenn durch die Sacheinlage das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht wird. Das Registergericht muss also in diesem Fall eine Sacheinlage akzeptieren und ins Handelsregister eintragen. Allerdings erfolgt der Übergang zur vollwertigen GmbH erst mit dieser Eintragung, sodass bis dahin trotz der Einlage die Sonderregeln für die Unternehmergesellschaft weiter gelten.

In einer zweiten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Neugründung einer Unternehmergesellschaft durch Abspaltung von einer GmbH nicht zulässig ist. Eine solche Abspaltung ist nach den gesetzlichen Vorgaben zwingend eine Sachgründung, für die unter anderem ein Sachgründungsbericht vorgeschrieben ist. Damit würde die Abspaltung gegen das Sacheinlageverbot für die Unternehmergesellschaft verstoßen.