• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Nachträgliche Sicherung der Riester-Zulage

Wer unbeabsichtigt die Zahlung des Eigenbeitrags versäumt hat, kann sich die Riester-Zulage noch nachträglich sichern.

Nachdem die Finanzverwaltung jetzt von den Anbietern automatisch Daten zu allen Riester-Verträgen übermittelt bekommt, sind in den letzten Wochen zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen die Arbeitnehmer ihre Riester-Zulage wieder verlieren sollten, weil sie versehentlich oder unbeabsichtigt nicht den notwendigen Eigenbeitrag geleistet hatten. Das betrifft insbesondere nicht berufstätige Ehepartner, die die Riester-Zulage auch ohne Eigenbeitrag erhalten. Das ändert sich jedoch nach der Geburt eines Kindes, weil der Staat dann für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlt und Rentenversicherungszeiten anrechnet und der Ehepartner dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung wird.

Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Zahlreiche Ehepaare, die diesen Umstand übersehen haben, können jetzt aufatmen. Die Bundesregierung arbeitet nämlich an einem Gesetz, das die nachträgliche Sicherung der Riester-Zulage ermöglichen soll, indem die Eigenbeiträge nachgezahlt werden.

Die Betroffenen werden nun darüber informiert, dass und wie sie ihre Eigenbeiträge nachzahlen und so die volle Zulage wieder erhalten können. Sie müssen dazu lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Um alles andere kümmern sich der Anbieter und die Zulagenstelle.

Ab 2012 kann dieses Problem nicht mehr auftreten, weil es dann keine mittelbare Zulagenberechtigung ohne Eigenbeitrag mehr gibt. Dann muss jeder Riester-Sparer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr - also fünf Euro pro Monat - auf seinen Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.