• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Neues Krankenkassenwahlrecht

Seit 1. Januar 2002 gilt das Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts entfällt der Stichtag des 30. September. Bisher konnten Sie als Versicherungspflichtiger in der gesetzlichen Krankenkasse die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Voraussetzung für diese Kündigungsmöglichkeit war, dass Sie der Krankenkasse mindestens 12 Monate angehört haben.

Seit dem 1. Januar 2002 ist eine Kündigung der Mitgliedschaft jeweils zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Hierbei wird von dem Monat an gerechnet, in dem Sie die Kündigung erklären. Damit gilt für Versicherungspflichtige das gleiche Kündigungsrecht wie für Versicherungsberechtigte. Voraussetzung für dieses Kündigungsrecht ist die neue Mindestbindungsfrist von 18 Monaten. Diese Mindestzugehörigkeit gilt ebenfalls für Versicherungspflichtige wie Versicherungsberechtigte. Wenn Sie also ab dem 1. Januar 2002 Ihr Wahlrecht ausüben wollen, müssen Sie Ihrer Krankenkasse mindestens 18 Monate angehören.

Die Krankenkasse stellt Ihnen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung, eine Kündigungsbestätigung aus. Ihre Kündigung wird dann wirksam, wenn Sie innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen.