• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Streit um Sanierungsklausel

Die Bundesregierung will gegen das EU-Verbot der Sanierungsklausel klagen, muss aber trotzdem erst einmal die gewährten Steuervorteile zurückfordern.

Die Sanierungsklausel erlaubt Unternehmen, Verluste trotz des Wechsels der Anteilseigner weiter zu nutzen und die Steuerlast in künftigen Jahren zu verringern, wenn der Wechsel der Anteilseigner zum Zwecke der Sanierung erfolgt. Sie wurde im Juli 2009 zunächst befristet eingeführt und später in eine unbefristete Maßnahme umgewandelt. Im Januar 2011 hat die Europäische Kommission nun entschieden, dass die Sanierungsklausel eine rechtswidrige Beihilferegelung darstellt. Nach Auffassung der Europäischen Kommission begünstigt die Sanierungsklausel selektiv Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Bundesrepublik wurde daher verpflichtet, die gewährten Steuervorteile innerhalb von vier Monaten wieder zurückzufordern und die Sanierungsklausel aufzuheben.

Wie das Bundesfinanzministerium nun mitteilt, sieht die Bundesregierung in der Sanierungsklausel keine selektive staatliche Beihilferegelung und will daher eine Nichtigkeitsklage gegen diese Entscheidung der Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union erheben. Eine solche Klage hat leider keine aufschiebende Wirkung. Es bleibt daher zunächst dabei, dass die Steuervorteile zurückgefordert werden müssen und die Sanierungsklausel gestrichen wird. Sollte die Bundesregierung mit ihrer Klage jedoch Erfolg haben, könnte die Sanierungsklausel immerhin für die Veranlagungszeiträume 2008, 2009 und 2010 wieder Anwendung finden.