• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Verwirrspiel um falsche Steuerbescheinigungen

Ein Programmierfehler führt zu einem Verwirrspiel um die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In den letzten Wochen ist bei Arbeitgebern, Softwareherstellern und der Finanzverwaltung ein regelrechtes Verwirrspiel ausgebrochen, weil offenbar mehrere hunderttausend Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 fehlerhaft sind. Betroffen sind potenziell alle Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, die aber freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind.

Konkret geht es vor allem um zwei Zeilen: Unter den Nummern 25 und 26 der Bescheinigung wird der Beitrag des Versicherten, den er an die Krankenkasse zahlt, notiert. Wichtig ist, dass hier der gesamte Betrag stehen sollte - also eine Summe inklusive der vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse. Wegen einer unklaren Anweisung des Finanzministeriums haben viele Softwarehersteller ihre Software aber so geschrieben, dass der Arbeitgeberanteil vom Gesamtbetrag abgezogen wird. Der Fehler ist vielen Softwareherstellern zwar schon Ende letzten Jahres aufgefallen, da war es für eine Korrektur aber schon zu spät.

Zunächst wollte die Finanzverwaltung den schwarzen Peter den Arbeitgebern zuschieben. Sie sollten doch bitte eine korrigierte Steuerbescheinigung übermitteln, wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint. Jetzt gibt das Ministerium Entwarnung: Für niemanden wird ein Nachteil entstehen. Die Fälle mit einer fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigung sollen nun automatisch erkannt werden. Das Finanzamt berücksichtigt dann die Beiträge des Arbeitnehmers in korrekter Höhe als Vorsorgeaufwendung - ganz gleich, was in den Zeilen 25 und 26 vermerkt ist. Im Zweifel wird das Finanzamt beim Arbeitnehmer nachfragen.

Grundsätzlich ist natürlich ein prüfender Blick auf die eigene Lohnsteuerbescheinigung nicht verkehrt. Bei einer richtig ausgestellten Bescheinigung muss der in den Zeilen 25 und 26 ausgewiesene Gesamtbetrag mehr als doppelt so hoch ausfallen wie der Arbeitgeberzuschuss in Zeile 24. Hat ein Arbeitnehmer aber in diesem Punkt einen fehlerhaften Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung entdeckt, so muss er seinen Arbeitgeber weder um einen korrigierten Ausdruck bitten noch muss der Arbeitgeber die Daten seines Mitarbeiters erneut ans Finanzamt übermitteln.

Das Bundesfinanzministerium empfiehlt jedoch ausdrücklich, im Steuerbescheid zu überprüfen, ob die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden. Das gilt insbesondere für die Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung schon abgegeben haben.