• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Pläne zur Steuervereinfachung

Die Bundesregierung hat ein Paket mit 41 Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen.

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich in seiner Sitzung am 9. Dezember 2010 auf ein Paket von 41 Maßnahmen zur Steuervereinfachung geeinigt. Auch wenn nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums sowohl die Steuerzahler als auch die Steuerverwaltung spürbar von Erklärungs-, Prüfungs- und Verwaltungsaufwand entlastet würden, ist das Paket eher durchwachsen: Knapp die Hälfte der 41 Punkte bezieht sich auf reine Absichtserklärungen, Maßnahmen, die ohnehin schon beschlossen sind (elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren) oder die Abschaffung esoterischer Regelungen wie der Steuerfreiheit von Zuwendungen ehemaliger alliierter Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen.

Insgesamt sollen die Steuerzahler durch das Maßnahmenpaket um 590 Millionen Euro entlastet werden. Für Unternehmen geht die Bundesregierung von einer weiteren Entlastung um rund 4 Milliarden Euro durch die Abschaffung bürokratischer Vorschriften aus. Diese Schätzung wird aber vielfach als deutlich überzogen kritisiert. Damit Sie selbst entscheiden können, ob die Koalitionspläne, die als Tiger gesprungen sind, nun als Bettvorleger landen, sind hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 920 Euro auf 1.000 Euro steigen, und zwar möglicherweise noch rückwirkend für 2011. Die Maßnahme ist mit Steuermindereinnahmen von 330 Millionen Euro verbunden.

  • Kinderbetreuungskosten: Kosten für die Kinderbetreuung sollen künftig generell als Sonderausgaben gelten, eine umfangreiche Prüfung, ob es sich nun um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, entfällt dadurch. Gleichzeitig soll der Vordruck für die Anlage Kind um eine Seite reduziert werden.

  • Kindergeld: Zahllose Streitereien mit der Familienkasse und Verfahren vor den Finanzgerichten würden überflüssig, wenn bei der Gewährung von Kindergeld und -freibeträgen für volljährige Kinder wie geplant zukünftig auf die Einkommensüberprüfung der Kinder verzichtet wird. Hier belaufen sich die Steuermindereinnahmen auf 200 Millionen Euro.

  • Entfernungspauschale: Nutzt der Steuerzahler für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und den eigenen Pkw, sollen durch die Umstellung von einer tagweisen auf eine jährliche Vergleichsrechnung die heute notwendigen Aufzeichnungen und Berechnungen überflüssig werden.

  • Ehegattenveranlagung: Die Veranlagungs- und Tarifvarianten für Eheleute sollen von derzeit sieben auf künftig vier reduziert werden (Zusammen- und Getrenntveranlagung sowie zwei Spezialfälle nach dem Tod eines Ehegatten und im Trennungsjahr).

  • Verbilligte Vermietung: Statt zweier Grenzen bei der verbilligten Vermietung einer Wohnung (56 % der ortsüblichen Miete als Untergrenze für den vollen Werbungskostenabzug, 75 % für den Verzicht auf eine Überschussprognose) soll es nur noch einen Prozentsatz geben. Wird mehr als 66 % der ortsüblichen Miete gezahlt, gilt die Vermietung als vollentgeltlich und ermöglicht den vollen Werbungskostenabzug, ohne dass eine Überschussprognose notwendig wird.

  • Abgabefristen: Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abgeben zu müssen. Daneben soll für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr zukünftig ebenfalls die Regelabgabefrist von 5 Monaten gelten statt wie bisher 3 Monate.

  • Verbindliche Auskunft: Verbindliche Auskünfte des Finanzamts sollen künftig nur noch bei einem Gegenstandswert von mehr als 10.000 Euro gebührenpflichtig sein.