• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Erstattungszinsen sind nicht steuerpflichtig

Nachdem Nachzahlungszinsen nicht steuerlich abzugsfähig sind, hält der Bundesfinanzhof auch Erstattungszinsen für steuerfrei.

Bis 1998 konnten Nachzahlungszinsen an das Finanzamt noch als Sonderausgaben abgezogen werden, doch zum 1. Januar 1999 wurde der Sonderausgabenabzug ersatzlos gestrichen. Während die Nachzahlungszinsen nun also nicht mehr abziehbar sind, mussten die Erstattungszinsen weiterhin versteuert werden. Mehrfach wurde diese Ungleichbehandlung bereits vor den Finanzgerichten angegriffen, bisher allerdings ohne Erfolg. Das lag sicher zum erheblichen Teil daran, dass es den Klägern in erster Linie darum ging, die Nachzahlungszinsen wieder steuerlich abziehen zu können.

Nun hat der Bundesfinanzhof aber in umgekehrter Richtung wieder eine Gleichbehandlung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen hergestellt. Zwar ging es auch in diesem Verfahren dem Kläger primär um die Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen, und die Klage war insoweit erfolglos. Weil aber gleichzeitig auch Erstattungszinsen angefallen waren, konnte der Bundesfinanzhof dem Kläger zumindest insoweit Gerechtigkeit angedeihen lassen.

Die Richter haben ihre Rechtsprechung nun nämlich insoweit geändert, dass Erstattungszinsen zwar weiterhin als Einnahmen aus Kapitalvermögen gelten. Geht es aber um Steuern, die selbst nicht steuerlich abzugsfähig sind - und dazu gehört insbesondere die Einkommensteuer -, ist die Erstattung solcher Steuern natürlich umgekehrt auch keine steuerpflichtige Einnahme. Das interpretiert der Bundesfinanzhof nun so, dass auch die Erstattungszinsen für diese Steuererstattungen dem nicht steuerbaren Bereich zugeordnet werden und damit nicht steuerpflichtig sind. In Zukunft gibt es also einen Gleichklang zwischen Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die nun insgesamt zum nicht steuerbaren Bereich gehören.

Leider will sich die Finanzverwaltung mit dieser erfreulichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht abfinden und rüstet bereits zur Gegenwehr. Anstelle eines Nichtanwendungserlasses ist die Abwehr diesmal per Gesetzesänderung vorgesehen. Mit dem Jahressteuergesetz 2010, das Ende November zur Verabschiedung ansteht, soll die Steuerpflicht von Erstattungszinsen ausdrücklich festgeschrieben werden. Diese Änderung soll dann rückwirkend für alle noch offenen Fälle gelten. Die Finanzverwaltung bezeichnet diese Änderung lediglich als "gesetzliche Klarstellung".