• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Anlaufhemmung bei Antragsveranlagungen

Es ist weiterhin unklar, ob Arbeitnehmern nun vier oder sieben Jahre Zeit bleiben, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Bis 2007 mussten Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (im Wesentlichen nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit), ihre Steuererklärung innerhalb von zwei Jahren beim Finanzamt einreichen, während allen anderen Steuerzahlern dazu vier Jahre Zeit blieben. Weil diese Ungleichbehandlung von den Gerichten als verfassungswidrig angesehen wurde, haben nun auch Steuerpflichtige, die eine Antragsveranlagung durchführen lassen wollen, vier Jahre Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung.

Streit gibt es jedoch noch um die Frage, ob die zusätzliche Anlaufhemmung von drei Jahren ebenfalls für diese Gruppe gilt. Mit dieser zusätzlichen Frist bleiben denjenigen, die eine Steuererklärung abgeben müssen, nämlich insgesamt sieben Jahre Zeit. Wichtig ist diese Frage vor allem für diejenigen, die nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2008 noch eine Steuererklärung für die Jahre 2002 oder 2003 abgegeben haben.

Die Finanzverwaltung vertritt hier den Standpunkt, die dreijährige Anlaufhemmung gelte bei der Antragsveranlagung nicht, während die Finanzgerichte uneinheitlich entscheiden. So haben das Finanzgericht Sachsen und das Finanzgericht Köln im Sinne der Steuerzahler entschieden und sehen eine klare Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Steuerzahler. Dagegen stellt sich das Finanzgericht Baden-Württemberg auf die Seite der Finanzverwaltung. Da nun der Bundesfinanzhof über diese Frage entscheiden muss, ruhen entsprechende Verfahren bei den Finanzämtern zwangsläufig bis zu einer abschließenden Entscheidung.