• Das Team des Steuerberaterbüros Norbert Papke

    Das Team von Steuerberater Norbert Papke Berlin

    Wir sind… …ein Team – meine drei Mitarbeiterinnen und ich. Seit 1967 bin ich als Steuerbevollmächtigter bzw. Steuerberater tätig, bis 1972 erst als Sozietätspartner und seit deren Auflösung bin ich alleiniger Kanzleiinhaber. Ich bin Mitglied in der Steuerberaterkammer Berlin sowie im Steuerberaterverband Berlin – Brandenburg e.V. Damit wir auch auf Weiterlesen

  • Norbert Papke Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Gute Steuerberatung geht ganzheitlich

    Ist der Umgang mit dem Finanzamt für Sie oft mit Gefühlen wie Stress, Ärger und Überforderung verbunden? Dann sind wir für Sie da. Denn wir  verstehen unter guter Steuerberatung, dass wir Sie in allen steuerlich relevanten Fragen begleiten. So schreiben wir für Sie Anträge, wenn es mal eng wird, und Weiterlesen

  • Finanzbuchaltung Steuerberater Norbert Papke

    Von der Finanzbuchhaltung bis zum Jahresabschluss

    Eine geordnete Finanzbuchhaltung ist eine gute Basis. Aber das kostet Ressourcen. Deshalb übernehmen wir gerne Ihre beleghafte Buchführung vom Kontieren bis zum Auswerten. Dazu verwenden wir Standard- und individuelle Kontenrahmen. Ganz nach Ihren Anforderungen. Natürlich erhalten Sie alle betriebswirtschaftliche Auswertungen und die dazu gehörenden Grafiken. Damit Sie jederzeit einen fundierten Überblick Weiterlesen

  • Lohnbuchhaltung

    Lohnbuchhaltung – besser mit uns

    Wenn sich noch etwas schneller ändert als die Steuergesetzgebung, dann ganz sicherlich die Regeln für die ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung. Ob Minijob, Lohnersatzleistungen oder andere Fragen rund um die Gehaltsabrechnung – als Laie haben Sie gegenüber den Sozialversicherern und den diversen Ämtern kaum noch eine Chance durchzublicken. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Weiterlesen

  • Betriebswirtschaftliche Beratung

    Betriebswirtschaftliche Beratung

    Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Vor allem, wenn Sie als Unternehmer auch noch wirtschaftliche Fragen im Blick behalten wollen. Deshalb laden wir Sie ein, auch auf unsere betriebswirtschaftliche Beratung zurückzugreifen. Denn uns ist es sehr wichtig, gemeinsam mit Ihnen frühzeitig und Weiterlesen

Aktuelle Infos



Handlungsbedarf bei der Unternehmensnachfolge

Eine vorgeblich nur kleine Änderung im Jahressteuergesetz 2010 sorgt für kurzfristigen Handlungsbedarf bei der Planung der Unternehmensnachfolge.

Die meisten Gesetzesänderungen im Jahressteuergesetz 2010 haben auf die private oder betriebliche Steuerplanung relativ geringen Einfluss. Doch eine der vorgesehenen Änderungen, die das Ministerium als reine Korrektur eines redaktionellen Versehens ausgeben will, schafft für die betroffenen Unternehmen dringenden Handlungsbedarf. Es geht dabei um das Verwaltungsvermögen eines Unternehmens, also der Teil des Betriebsvermögens, der nicht unmittelbar dem Betriebszweck dient. Dieses Vermögen darf für die Steuerverschonung von 85 % der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht mehr als 50 % des gesamten Betriebsvermögens ausmachen. Für die Optionsregelung, bei der 100 % der Steuer erlassen werden, ist die Anforderung höher: Maximal 10 % des Betriebsvermögens darf hier das Verwaltungsvermögen betragen.

Bisher ist diese strengere Grenze jedoch nur für das übertragene Unternehmen festgeschrieben, Unternehmensbeteiligungen und Tochtergesellschaften sind davon ausgenommen. So ließ sich durch die Übertragung von Verwaltungsvermögen auf Tochtergesellschaften viel Erbschaftsteuer sparen. Diesen "Fehler" will das Bundesfinanzministerium nun korrigieren: Zukünftig gilt die 10 %-Grenze auf allen Ebenen des Unternehmens, was umgekehrt bedeutet, dass die Optionsverschonung von 100 % für den gesamten Konzern wegfällt, wenn auch nur eines der Unternehmen, an denen Beteiligungen gehalten werden, den Verwaltungsvermögenstest nicht besteht.

Die neue, niedrigere Grenze gilt für alle Erwerbe ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010. Es bleibt daher voraussichtlich Zeit bis zum Herbst, eine ohnehin anstehende Unternehmensnachfolge vorzuziehen, falls die striktere Verwaltungsvermögensgrenze von den Tochterunternehmen nicht eingehalten werden kann. Danach bleibt allenfalls noch die Option, das zu große Verwaltungsvermögen auf eine unabhängige Gesellschaft zu übertragen, die dann zwar selbst nicht der Steuerbefreiung unterliegt, aber immerhin die Steuerbefreiung für das übrige Unternehmen sichert.